logo
Betriebsausgaben


Geschenke absetzen?

Moderatoren: Steuerberater Kexel.

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Hallo,
ich konnte einiges finden, jedoch nichts spezielles zu meinen Fragen.

Es gibt die Regel mit den Repräsentationskosten.
Das besagt: 35 Euro pro Jahr und pro Geschäftspartner.

Darf ich also z. B. 20 Gesäftspartner jeweils ein Geschenk bis zu 35 Euro schenken. Zusammen ergibt immerhin 700 Euro. Ist so die Regel anzuwenden?

Nun habe ich diese Geschenke verteilt :-)
Was kann ich und wie absetzen (Kleinunternehmen).
Doch nicht den Steuersatz.

Ich denke, ich kann soweit die 700 Euro voll gegenüber meinen steuerpflichtigen Einnahmen gegenrechnen.

Wie ist es bei Kunden, besteht hier die gleiche Regel. Darf ich Kunden beschenken und ebenfalls bis 35 Euro pro Kunde und Jahr.

Auf der anderen Seite, was müssen die Geschäftspartner/Kunden beachten.
Müssen diese wiedrrum das Geschenk besteuern, bzw. auf die Einnahme drauf tun.
Und wie ist es bei Kunden, die z. B. nicht selbständig sind und im normalen Angestellten-/Arbeitsverhältnis sind.

Mfg

magigstar
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

egal ob Kunde, angehender Kunde, Geschäftspartner, Arbeitnehmer (nicht eigene), Privatpersonen, Kind eines Kunden ... stets 35 EUR pro Jahr und Empfänger.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Ok, jetzt weiss ich wen ich alles beschenken kann.
Und ich glaube auch verstanden zu haben, dass wenn ich 20 Personen Geschenke bis jeweils 35 Euro ich 700 Euro (20 x 35 = 700) absetzen darf.

Wie haben aber diese jeweils das Geschenk zu versteuern. Müssen sie es überhaupt versteuern lassen.
Müssen alle dies als Einnahme auf der Steuererklärung deklarieren. Müssen nur die Geschäftspartner dies tun und die Privatleute können es lassen.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

der Empfänger hat in diesem Fall nichts zu versteuern.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kexel schrieb
Hallo,

der Empfänger hat in diesem Fall nichts zu versteuern.



Und wie verstehe dann das hier:

"Erfolgt also beim Empfänger keine Versteuerung der Zuwendung, kann der Leistende die Aufwendung nicht als Betriebsausgabe geltend machen."

http://www.deranek.de/modules/news/files/72_Betrieblich%20veranlasste%20Geschenke.pdf
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29

magigstar schrieb
Und wie verstehe dann das hier:


Der Beschenkte hat nur dann nichts zu verstueern, wenn der Schenker seinerseits das Geschenk pauschal nach § 37b EStG der Steuer unterworfen hat.

Ansonsten ist das Geschenk beim Beschenkten eine Betriebseinnahme (Unternehmen) oder Sachbezug (Arbeitnehmer, fremder).
_______________
Roland Ecke
Steuerberater
Berlin
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Neue Frage dazu:

"Auf den Beleg muss der Name des Beschenkten"

Wie soll das denn funktionieren, wenn ich für einen Kunden eine Flasche Wein im Hieber kaufe, werden die wohl nicht nach dem Namen fragen.

Belege für mehrere Geschäftsfreunde
Habe an einer Weiterbildung teilgenommen und will dies mit einer gekauften Flasche Sekt nach der Besprechung im Büro mit allen "Geschäftspartnern" feiern. Kann ich diese Flasche als Geschenk absetzen (Namen notwendig?)

Zur Sonderbesprechung bringe ich ein selbstgebackenen Kuchen (hatte Geburtstag) mit und musste dafür extra Zutaten kaufen. Kann ich diese als Geschenk absetzen, wenn nicht, als was dann.


1. Name evtl. draufschreiben?
2. Flasche für alle
3. Zutaten für Kuchen
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

1. Name dessen notieren, dem Sie die Flasche geschenkt haben.
2. getrunken = Bewirtung oder Repräsentation = kein Geschenk
3. Geburtstag = private Veranlassung = kein steuerlicher Abzug
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kexel schrieb
...

1. Name dessen notieren, dem Sie die Flasche geschenkt haben.
2. getrunken = Bewirtung oder Repräsentation = kein Geschenk
3. Geburtstag = private Veranlassung = kein steuerlicher Abzug


2. Na gut, dann ist es eine Bewirtung bzw. Repräsentantion und setze sie so ab. Ich meine: Wie es heißt ist es egal, wichtig ist, dass man es absetzen kann.
Und auch Repräsentationskosten kann man absetzen bzw. Bewirtungskosten. Muss ich da auf irgendwas achten, oder kann ich sie zu 100 % als Repräsentationskosten absetzen.

3. Der Anlass war schon privat, allerdings war der Kuchen für die Geschäftspartner.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

2. Bewirtung = 70 % steuerlich abzugsfähig
Repräsentation = 100 % steuerlich abzugsfähig

3. Anlass entscheidend
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kexel schrieb
...

2. Bewirtung = 70 % steuerlich abzugsfähig
Repräsentation = 100 % steuerlich abzugsfähig


Also in dem Fall würde ich meinen, dass es Repräsentationskosten waren, und ich sie in dem Fall zu 100 % absetzen kann.

Gesperrt

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software