Hallo,
theoretisch können Sie dies so machen, man nennt dies lineare Abschreibung.
Sie können aber auch die degressive Abschreibung wählen.
Diese beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, also 12,5 %
(100 : 20 x 2,5). Sie wird immer vom Restbuchwert gerechnet.
Im Erstjahr ist die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig (ab dem Monat der Installation) vorzunehmen.
Neben der linearen oder degressiven Abschreibung kann auch noch in den ersten fünf Jahren Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden, je nach Bedarf.
Ich glaube, in Ihrem Fall ist Beratung durch einen Steuerberater sehr empfehlenswert - hätte eigentlich vor dem Kauf der Anlage erfolgen sollen.
Abschließend nur so am Rande bemerkt - das Thema Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug ist klar!?
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.