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Betriebsausgaben


Abschreibung Photovoltaikanlage

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Apr 2010
Beiträge: 1

Hallo!
Wir sind seit September stolze Eigentümer einer Photovoltaikanlage. Nun steht die erste Steuererklärung ins Haus. Wo genau in der Anlage G unserer Einkommensteuererklärung kann ich die Anschaffungskosten für die Anlage geltend machen? Und: Ich habe gehört, dass man die Anschaffungskosten 20 Jahre abschreiben kann. Teile ich den Betrag nun einfach durch 20 und setze diesen Betrag in den nächsten 20 Jahren so ein?
Wäre echt toll, wenn Ihr mir da helfen könntet!!!
Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo,

theoretisch können Sie dies so machen, man nennt dies lineare Abschreibung.

Sie können aber auch die degressive Abschreibung wählen.
Diese beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, also 12,5 %
(100 : 20 x 2,5). Sie wird immer vom Restbuchwert gerechnet.

Im Erstjahr ist die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig (ab dem Monat der Installation) vorzunehmen.

Neben der linearen oder degressiven Abschreibung kann auch noch in den ersten fünf Jahren Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden, je nach Bedarf.

Ich glaube, in Ihrem Fall ist Beratung durch einen Steuerberater sehr empfehlenswert - hätte eigentlich vor dem Kauf der Anlage erfolgen sollen.

Abschließend nur so am Rande bemerkt - das Thema Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug ist klar!?
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Wed Apr 14, 2010 5:59 pm bearbeitet. »

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