Hallo,
Sie sind bereits mitten in der gewerblichen Tätigkeit - herzlich willkommen. Auch wenn der Verkauf erst später beginnt, so sind doch bereits jetzt tätig, ihr fester Entschluss es zu tun war der Startschuss.
Also schnellstens Gewerbeanmeldung abgeben und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben, damit die Steuernummer schnellstmöglich erteilt wird und die erste Vorsteuererstattung zeitnah beantragt werden kann.
Bei einem Beratungsgespräch vor Ihrem Entschluss hätte man dies und weitere Fragen vorweg klären und den zeitlichen Rahmen sowie die weitere Vorgehendweise in Ruhe abstimmen können - "Guter Rat schont das Vermögen"-
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.