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Betriebsausgaben


Hotelrechnung bei Handelsvertretern/Selbständigen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 2

Hallo Ihr!
Ich habe ein großes Problem: Mein Handelsvertreter hat mir eine Rechnung eines Hotels vorgelegt mit folgenden Punkten:

Verpflegungspauschale 2 Tage Euro 120,oo inkl. 19%
Übernachung ohne Frühstück 1 Nacht 131,00 inkl.l 7 %
Getränke lt. Belegen 42,00 inkl. 19 %

bezahlt per mastercard über Bank.
Wie muss ich das buchen? Meiner Ansicht nach ist
Verpflegungspauschale nicht abzf.BA, aber mit Vorsteuer (da ordnungsgemäße Rechnung vorliegt)
Übernachtung ist Übernachtungsaufwand UN mit 7 % VSt
und Getränke auch wieder nabzf. BA mit Vorsteuer
Kann ich dann noch Verpflegungsmehraufwand 2 Tage mit 12,00 euro buchen?
Und was ist mit Frühstück?
Bitte helft mir dringend! vielen Dank!!!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

handelt es sich um einen selbständigen Handelsvertreter oder um einen Arbeitnehmer?

Was war vor der Reise vereinbart? Volle Kostenübernahme in unbegrenzter Höhe + Verpflegungspauschalen (also doppelte Erstattung)?

Es geht nicht nur um die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung bei Ihnen, es ist stets auch ein Hinweis auf die Behandlung beim Handelsvertreter angebracht.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 2

Hallo Herr Kexel!

Er ist ein selbständiger Handelsvertreter, der komplett auf eigene Rechnung arbeitet. Die Hotelrechnungen zwecks Fortbildungen oder ähnlichem gehen komplett auf seine Rechnung, er bekommt von niemandem etwas erstattet. Da können wir doch die SV-Seite komplett ausklinken, oder!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

ja - Sozialversicherung sollte nicht das Problem sein.

Der steuerliche Teil für den Handelsvertreter stellt sich meines Erachtens wie folgt dar:

Zitat
Meiner Ansicht nach ist
Verpflegungspauschale nicht abzf.BA, aber mit Vorsteuer (da ordnungsgemäße Rechnung vorliegt)

Ja, nicht abzf. BA, aber mit Vorsteuer.

Zitat
Meiner Ansicht nach ...
Übernachtung ist Übernachtungsaufwand UN mit 7 % VSt

Ja

Zitat
Meiner Ansicht nach ...
Getränke auch wieder nabzf. BA mit Vorsteuer

Ja

Zitat
Meiner Ansicht nach ...
Kann ich dann noch Verpflegungsmehraufwand 2 Tage mit 12,00 euro buchen?

Ja

Zitat
Und was ist mit Frühstück?

Laut Hotelrechnung nicht enthalten, somit keine Kosten keine nabzf. BA, keine Vorsteuer.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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