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Betriebsausgaben


Und noch einmal Abschreibung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 2

Erst einmal ein "Hallo" von einem Neuling. Die Einrichtung eines solchen Forums ist eine tolle Sache für alle, die sich mit Buchhaltung überhaupt nicht auskennen, also auch für mich.
Eine grundsätzliche Frage habe ich und es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin als Freiberufler angemeldet und mache gerade meine ersten Buchführungsschritte. Ich habe mir einen Laptop zulegen müssen (999,- EUR), den ich nun irgendwie buchen muss. Natürlich soll er über 3 Jahre abgeschrieben werden, aber wie funktioniert das? Buche ich die 999 EUR erst ganz "normal" als Ausgabe? Und wenn - unter welcher "Ausgabeart" (SK03)? Und wie geht es dann weiter? Wie funktioniert dann das "Abschreiben"? Sorry, aber ich mache diesebezüglich wie erwähnt gerade die ersten Schritte.
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!

Arno
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo an den Neuling,

also von Buchführungs-"Versuchen" kann man nur abraten. Sie sollten jemanden fragen bzw. beauftragen der sich mit sowas auskennt.
Aus diesem Grunde haben Sie sich ja auch selbständig gemacht. Damit Sie jemandem auf Ihrem Fachgebiet weiterhelfen.

Aber sei's drum, zu Ihrem Problemchen:

Sie buchen die Anschaffung des Laptop auf ein Anlagekonto, z. B. Konto Nr. 0420 Büroeinrichtung. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, dann natürlich nur den Netto-Betrag auf 0420 und die Umsatzsteuer auf Vorsteuer (1576 oder per Automatik).

Die Abschreibung (AfA) können Sie -vereinfacht- fürs ganze Jahr direkt oder am Jahresende buchen. Bei der Berechnung der AfA bitte die Monatsregelung beachten, d.h. 999 : 3 = 333 * y/12 = AfA (y steht für die Anzahl der Monate die der PC im ersten Jahr genutzt wird, also z.B. Anschaffung April = 9/12).
Die AfA buchen Sie Abschreibung (z.B. 4830) an Anlagekonto (0420).

Ich hoffe dieser kleine Exkurs hilft weiter.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Hallo Herr Kexel, hallo Arno,

Zitat
von Buchführungs-"Versuchen" kann man nur abraten

Das kann ich nur bestätigen. Bin nebenher Dozent bei einem anerkannten Bildungsträger und dort für den Bereich Existenzgründung, Onlinemarketing und Buchführung zuständig. Da erlebt man sehr oft, dass Leute sich mit dem Thema Buchfürhung sogar selbständig machen wollen, obwohl Sie eigentlich keine Ahnung davon haben. Schnell ne Software für die Buchhaltung gekauft und die macht das dann schon. Eben nicht, der jenige, der sie bedient muss wissen was zu tun ist. Die Software sammelt das nur und wertet es aus, aber das Fachwissen muss der Selbständige "Buchhalter" schon selbst haben.

Zitat
Aus diesem Grunde haben Sie sich ja auch selbständig gemacht. Damit Sie jemandem auf Ihrem Fachgebiet weiterhelfen.

Das ist ebnenso richtig. Mein Tipp als Betriebswirt: Sie müssen sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren, also das machen, was Sie am Besten können und das ist in der Regel die Tätigkeit mit der Sie sich selbständig gemacht haben und nicht Buchführung und Rechnungswesen und schon gar nicht Betriebsausgaben und Steuerrecht. (Das unterstelle ich aufgrund meiner Dozentenerfahrung den meisten mal :oops: )

Trotz alledem sollte jeder Selbständige ein gewisses Grundmaß an Buchaltungswissen mitbringen, um einfach zu verstehen, was der Fachmann macht, um auch zu merken, wenn es Zeit ist zu investieren oder zu sparen. Manchmal muss man auch den Fachmann punktuell prüfen können, über gezielte Fragen oder Informationen. Es kam ja auch schon vor, dass der Fachmann Firmen in die Insolvenz trieb, was eher die Ausnahme ist, aber aus dem Grund sollte man dann doch nicht blind vertrauen und ein Mindestmaß an Buchführungswissen haben.

Wenn Sie es denn irgendwann merken sollten, dass die Buchführung mehr Zeit in Anspruch nimmt als die eigentliche Arbeit, dann sollten Sie lieber ein die Buchhaltung von einem Berater machen lassen. So zum Beispiel Stb Kexel
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Fri Aug 22, 2008 3:56 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 2

Hallo Kexel, hallo TorstenMo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Ja, ich gebe Ihnen beiden Recht und sehe vor allem die Argumentation dafür ein, die Buchführung an jemanden zu geben, der sich damit auskennt.
Das hatte ich auch vor, wollte allerdings versuchen, die ersten paar Monate selbst "über die Runden" zu kommen, um einfach die zusätzlichen Kosten zu sparen.
Allerdings stelle ich mir mittlerweile selbst die Frage, ob ich wirklich etwas spare ...

Wie dem auch sei - ich danke Ihnen beiden für Ihre Hilfe.

Arno

Gesperrt

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