habe ich richtig verstanden, dass wenn ich z. B. mit einem potenziellen Kunden oder mit einem Mitarbeiter einen Kaffee trinke gehe (in ein richtiges Lokal).
Dann kann das gar nicht als Bewirtungskosten absetzen lassen?
Oder kann ich das mit einem Satz von 100 % als Aufmerksamkeit absetzen.
Was muss ich dabei gegenüber den Bewirtungskosten beachten?
Und wie verläuft es siich bei anderen Getränken, alkoholische und nicht alkoholische Getränke.
Was wenn jemand Kaffee trinkt und jemand anders nicht.
Wieso wird das überhaupt so drauf geachtet, immerhin findet das Treffen für einen betrieblich Anlass statt. Und das ist doch das wichtigste.
mfg
magigstar

