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Betriebsausgaben


Kaffee trinken gehen ist nicht absetzbar?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Hallo,

habe ich richtig verstanden, dass wenn ich z. B. mit einem potenziellen Kunden oder mit einem Mitarbeiter einen Kaffee trinke gehe (in ein richtiges Lokal).

Dann kann das gar nicht als Bewirtungskosten absetzen lassen?
Oder kann ich das mit einem Satz von 100 % als Aufmerksamkeit absetzen.
Was muss ich dabei gegenüber den Bewirtungskosten beachten?

Und wie verläuft es siich bei anderen Getränken, alkoholische und nicht alkoholische Getränke.
Was wenn jemand Kaffee trinkt und jemand anders nicht.

Wieso wird das überhaupt so drauf geachtet, immerhin findet das Treffen für einen betrieblich Anlass statt. Und das ist doch das wichtigste.

mfg


magigstar
Moderator
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Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

auch das Kaffeetrinken in einem Restaurant oder Café zählt zur steuerlich abzugsfähigen Bewirtung (70 %).

Bewirtungsrechnung + übliche Angaben zu den Personen und Grund der Bewirtung
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kexel schrieb
Hallo,

auch das Kaffeetrinken in einem Restaurant oder Café zählt zur steuerlich abzugsfähigen Bewirtung (70 %).

Bewirtungsrechnung + übliche Angaben zu den Personen und Grund der Bewirtung


Ok,
vielen Dank. Mal wieder haben Sie mir geholfen.
Ich weiss nicht, wo ich das gelesen habe, dass das nicht möglich wäre.

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