Ich möchte mich als Immobilienmakler selbständig machen. Ich rechne im ersten Jahr mit wenigen Aufträgen und wollte fragen, ob ich auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann und Courtagen ohne MwST nehmen kann solange ich unter der Umsatzgrenze im Jahr bleibe?
Danke für Ihre Hilfe, Grüsse
Peter

