Hallo,
"freier Mitarbeiter" besteht aus den widersprüchlichen Begriffen "frei" und "Mitarbeiter". Maßgeblich für die steuerliche Beurteilung ist der Teil der überwiegt.
"frei" = Unternehmer, in der Regel Gewerbebetrieb, Gewerbeanmeldung erforderlich, neue Steuernummer beim Finanzamt beantragen
"Mitarbeiter" = Arbeitnehmer, keine Rechnung, da Arbeitslohn
Vorsicht: Besonderheiten bei der Sozialversicherung, hier kann "frei" trotzdem Sozialversicherungs oder zumindest Rentenversicherungspflicht bedeuten.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.