logo
Betriebsausgaben


VMA Ausland

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 1

Hallo,

bin derzeit in Luxemburg freiberuflich tätig und würde gerne den entsprechenden Pauschbetrag für VMA ansetzen. Allerdings habe ich eine Projektunterkunft in BRD, d.h., ich arbeite in Lux, fahre abends auf die deutsche Seite zum Schlafen und morgens wieder nach Lux, um dort tagsüber zu arbeiten, usw. ...

Kann ich den Pauschbetrag für Luxemburg ansetzen ? und wenn ja, für 24 Std. täglich, oder wie mache ich das richtig ?

Ist vieleicht Haarspalterei, aber ...


Vielleicht weiss jemand was hierzu ?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

es ist fraglich, ob eine DBA-Regelung bei der ESt zur Ermittlung des zvE und ggf. auch bei der USt zu Bestimmung des Werts nach § 10 UStG zum tragen kommt, aber vielleicht ist es auch ganz anders.

Alles klar - Scherz beiseite - dieses ist ein Internet- und kein SMS-Forum. Es ist auch, oder im Besonderen, für steuerliche Laien, also sollte man Abkürzungen, und damit Missverständnisse oder Unverständnis, vermeiden.

Ich gehe davon aus, dass mit der nicht amtlichen und auch in Fachkreisen unüblichen Abkürzung "VMA", "Verpflegungsmehraufwendungen" (auch als Reisekostenpauschalen, Spesen bezeichnet)gemeint sind.

Nach den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) gilt:
"Werden an einem Kalendertag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird."
Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17.12.2009 heißt es:
"Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend."

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach der täglichen Dauer Ihrer Abwesenheit.
Beispiel: Abfahrt zu Hause in Deutschland 6.00 Uhr, Rückkehr zu Hause in Deutschland 18.00 Uhr = Abwesenheit 12 Stunden = Pauschbetrag für 8-14 Stunden = 13 EUR.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software