Für hilfreiche Antworten wäre ich Euch wirklich dankbar.
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#1 Sat May 01, 2010 1:42 am
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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 1
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Für hilfreiche Antworten wäre ich Euch wirklich dankbar. |
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#2 Wed May 05, 2010 7:27 pm
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Moderator
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Beiträge: 1285
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wenn Ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen und für die Kosten ordnungsgemäße Rechnungen mit offenem Umsatzsteuer-Ausweis vorliegen, dann ja. Aus der Miete kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden, da Wohnungsvermietungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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