gibt es eine Möglichkeit, Vorsteuerabzüge nachträglich noch anzusetzen, wenn ja, welcher Zeitraum wäre hier zulässig?
Ich habe festgestellt, dass bei den monatlichen UStVA die Vorsteuer der Telefon-Rechnungen nicht berücksichtigt, also nicht abgezogen, wurden.
In der EÜR würde mir mein Programm dafür jetzt 19% USt eintragen für die entsprechenden Monate.
Kann ich das noch korrigieren oder trage ich die entsprechenden Telefonkosten in die EÜR jetzt ohne USt ein, damit die USt-Aufstellung wieder stimmt?
Viele Grüße
JCD

