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Betriebsausgaben


Eigenheim+RenovierungenS

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 2

ich bin eigenheimbesitzer, selbstständig mit arbeitszimmer im haus. das arb.-zimmer ist mittelpunkt meiner tätigkeit. vermietet ist nichts. nach kauf des hauses waren am ganzen haus diverse erhaltungsmassnahmen nötig, die nur bei etwa 9% des gebäudewertes lagen und auch wirklich nur renovierungen waren, neue fenster, neuer öltank, dachrinne, neuer fussboden. bei (teil-)vermieteten gebäuden gibt es ja die möglichkeit, dies als erhaltungsaufwand anteilsmässig abzusetzen. die renovierungen direkt im arbeitszimmer werde ich auch absetzen können, wie sieht es jedoch mit den o.g. renovierungen am haus aus? und was ist mit den anteiligen notarkosten, gerichtskosten? danke im voraus für eine antwort!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

bei Renovierungskosten am selbstgenutzten Haus oder einer selbstgenutzten Wohnung gibt es eine direkte Steuerersparnis von 20% auf den Lohnanteil.

Näheres unter

http://www.steuerlex24.de/steuernplusberatung/informationen_steuerlexikon/index/xid/2601297/
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 2

fenster und öltank z.b., in meinem haus, in dem sich auch mein büro befindet. wenn ich anteilsmässig die heizkosten ansetzen kann, dann doch sicher auch den austausch des öltanks anteilsmässig? dass ich die kosten für den selbstgenutzten teil meines hauses nicht ansetzen kann ist klar, aber für das arbeitszimmer muss dies doch irgendwie gehen. soweit ich weiss kann ich die abschreibung des hauses ja auch anteilsmässig absetzen, oder?

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