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Betriebsausgaben


Sind Kopien erlaubt??

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2010
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Hallo,

ich mache ja eigentlich meine PKW-Benutzung mit der Reisekostenabrechnung. Allerdings habe ich jeden Tankbeleg gesammelt, obwohl ich ihn gar nicht brauche.

Nun kennt das jeder: Der Tankbeleg ist auf so dünnes Papier gedruckt. Nach einigen Monaten würde die Tinte verblassen.

Mir ist es auch passiert, dass ich die Tankbelege in der Brieftasche im Auto liegen gelassen habe und nun schwarz geworden sind.

Kann ich, um das zu verhindern, die Belege kopieren und diese aufbewahren? Muss ich die Originale immer noch aufbewahren, oder reichen die Kopien?


MfG


magigstar
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Vielleicht hilft dieser LINK:

http://www.selbststaendigentipps.de/?softlinkID=15994&softCache=true&cfid=10433905&cftoken=89554628
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Ich halte den Steuertip für ungenau. Es wird behauptet, der Vorsteuerabzug sei rückwirkend abzuerkennen, wenn die Angaben nicht mehr lesbar seien. Nach § 15 (1) Nr.1 UStG setzt Ausübung des Vorsteuerabzugs voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.

Und das ändert sich ja nicht, und schon gar nicht rückwirkend.

Es dürfte demnach nur eine Beweisfrage sein, nämlich ob man zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs im Besitz einer Rechnung war. Dafür eignen sich Kopien sehr gut.
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Roland Ecke
Steuerberater
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Beiträge: 67

EnnoBecker schrieb
Ich halte den Steuertip für ungenau. Es wird behauptet, der Vorsteuerabzug sei rückwirkend abzuerkennen, wenn die Angaben nicht mehr lesbar seien. Nach § 15 (1) Nr.1 UStG setzt Ausübung des Vorsteuerabzugs voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.

Und das ändert sich ja nicht, und schon gar nicht rückwirkend.

Es dürfte demnach nur eine Beweisfrage sein, nämlich ob man zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs im Besitz einer Rechnung war. Dafür eignen sich Kopien sehr gut.


Hier geht es nicht um den Vorsteuerabzug... mein Unternehmen fällt unter der Kleinunternehmer-Klausel.

Es geht einfach darum, ob ich, wenn ich die Rechnung für die Steuererklärung bräuchte ich ebenfalls eine Kopie abschicken kann. Oder muss ich im Besitz der Original-Rechnung sein.

Hierbei geht es vor allem um Tankbelege, aber auch um meine Rechnung für meinen Notebook oder eine Bewirtungsrechnung.
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Beiträge: 67

burebista schrieb


Da steht, ich kann Kopien machen, aber muss dennoch das Original aufbewahren. Das ist doch Nonsense, denn wenn das Original bis ins geht nicht mehr aufgeblichen wurde, habe ich nur ein Stück weißes Papier angeheftet??
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Beiträge: 29

magigstar schrieb
Hier geht es nicht um den Vorsteuerabzug... mein Unternehmen fällt unter der Kleinunternehmer-Klausel.


Dann stellt sich die Frage ja erst gar nicht. Formal richtige (Original-)Rechnungen sind nur für den Vorsteuerabzug wichtig.
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Roland Ecke
Steuerberater
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Beiträge: 67

EnnoBecker schrieb
magigstar schrieb
Hier geht es nicht um den Vorsteuerabzug... mein Unternehmen fällt unter der Kleinunternehmer-Klausel.


Dann stellt sich die Frage ja erst gar nicht. Formal richtige (Original-)Rechnungen sind nur für den Vorsteuerabzug wichtig.


Und für die Absetzung der Kilometer bzw. der Kosten, kann ich dass mit Kopien auch deklarieren??
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Beiträge: 8

Hallo "magigstar"

machen Sie die Kopien, ob es NONSENS ist oder nicht.

In einem Forum, hat jemand einen Zusätzlichen Rat gegeben:
"Vor den Kopieren, die Belege mit Kugelschreiber (die Pasta verblasst nicht) zu nummerieren und an die Kopie heften." Kann ein Beweis sein.

Auch dem FA ist es bekannt das Quittungen auf Thermopapier nicht ewig lesbar bleiben, und wird Ihnen höchstwahrscheinlich das gleiche empfehlen. Fragen Sie doch einfach dort an.

"Wichtig: Die Doppel der Rechnungen, die der Unternehmer ausgestellt hat sowie alle Rechnungen, die der Unternehmer erhalten hat müssen über den gesamten Zeitraum von 10 Jahren gut lesbar sein. Rechnungen auf Thermopapier (z.B. Tankquittungen) haben häufig den Nachteil, dass die Schrift bereits nach kurzer Zeit verblasst und nicht mehr lesbar ist. Deshalb ist dringend zu empfehlen, diese Rechnungen zeitnah auf normales Papier zu kopieren und die Kopie zur Originalrechnung zu heften."
« Zuletzt durch Torsten am Wed Mar 02, 2011 12:40 pm bearbeitet. »
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Alle Thermorechnungen sollten kopiert werden, so sind Sie auch nach Jahren noch auf der richtigen Seite.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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