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Betriebsausgaben


Übernachtungskosten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 4

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Zwei unserer Mitarbeiter waren (mit ihren Frauen) auf Geschäftsreise im Ausland (für eine Nacht), um einen Partner zu besuchen. Der Partner hatte sich vor Ort um ein Hotel gekümmert und dort als Sicherheit die Kreditkarte hinterlegt. Bei Abreise hat das Hotel einfach die Kreditkarte belastet. Unser Partner war aber jetzt so nett und hat einen Teil der Kosten selber getragen und einen Betrag an uns weiterbelastet. Die weiterbelastete Kosten müssen ja nun auch in der Reisekostenabrechnung mit aufgeführt werden - ist es denn ok, wenn ich nun den Gesamtbetrag durch zwei Teile und jeweils pro Mitarbeiter auf der Abrechnung eintrage?

Vielleicht weiß jemand mehr. Würde mich freuen.

Beste Grüße
Moderator
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Beiträge: 1285
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Hallo,

Gegenfrage.
Warum soll die offensichtlich gerechte hälftige Teilung der Kosten von zwei Arbeitnehmern falsch sein?

Die eigentliche Frage die sich hier stellen könnte ist, sind die anteiligen Kosten der mitreisenden Ehefrauen steuerlich abzugsfähig und/oder stellen sie bei den Arbeitnehmern evtl. steuer- und sozialversicherungspflichtige Sachbezüge dar?
Wenn ja, auch in Höhe der vom Geschäftspartner übernommenen Kosten?

Zur Beantwortung dieser Frage wäre der Grund der Mitreise der Ehefrauen wichtig - private Mitveranlassung oder betriebliche Gründe?
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
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Beiträge: 4

Die Mitnahme der Ehefrauen war definitiv nicht beruflich veranlasst.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

Zitat
Die Mitnahme der Ehefrauen war definitiv nicht beruflich veranlasst.


Warum wurden dann deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen oder werden diese den Arbeitnehmer weiterbelastet.

Wenn Übernahme durch den Arbeitgeber, dann lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug bei den Arbeitnehmern.

Diesen Sachverhalt sollten Sie verbindlich von Ihrem Steuerberater klären lassen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
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Beiträge: 4

So wie ich das verstanden habe, hat der Partner im Ausland die Rechnung zunächst per Kreditkarte voll übernommen. Unsere Kollegen haben dem Partner dann den Differenzbetrag (DZ zu EZ) - also quasi die Kosten für die Ehefrauen- gezahlt. Die übrig gebliebenen Kosten hat uns der Partner dann berechnet. Alles etwas kompliziert....
Moderator
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Beiträge: 1285
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... na dann ist es doch klar.

Private Kosten wurden privat bezahlt und die Kosten der Arbeitnehmer stellen Reisekosten dar, Aufteilung je zur Hälfte.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 4

Alles klar. Ich hatte mir das auch so gedacht, wollte das nur mal von einer anderen Stelle bestätigt wissen.

Vielen Dank und beste Grüße

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