ich bin ganz neu hier und möchte erst einmal ein Lob aussprechen. Das ist wirklich ein sehr hilfreiches Forum.
Ich habe dennoch eine spezifische Frage zur s.g. Kilometerpauschale. Ich bin Freiberuflerin und habe kein eigenes Kfz. Ich nutze das Auto meiner Mutter, um Kundentermine durchzuführen und beteilige mich im Gegenzug an den Fixkosten und trage natürlich die variablen Kosten für die Fahrzeugnutzung.
Ich habe in anderen Beiträgen hier im Forum gelesen, dass die Fahrtkosten auch bei Fremdfahrzeugen mit der 30Ct Pauschale angesetzt werden können. Könnte man bei entsprechender Nutzung des Fremdfahrzeuges auch die 1%-Regel anwenden?
Außerdem wüsste ich gern, ob für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt werden muss, oder ob es genügt, den Reiseanlass etc. in einer RK-Abrechnung zu erfassen, wenn ICH das Fahrzeug nutze? Ein Fahrtenbuch müsste doch über alle Fahrten geführt werden, oder? Dann müsste ich meiner Mutter diesen administrativen Aufwand doch auch für ihre Fahrten zumuten. Das wäre etwas umständlich. Genügt dem FA eine von mir geführte Reisekostenabrechnung? Muss diese z.B. vom Auftraggeber unterschrieben werden? Muss ich die Belege (Tankbelege etc.) dennoch aufheben?
Vielen Dank schon mal für´s Lesen.
Viele Grüße,
Shiraa

