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#1 Sun May 09, 2010 8:54 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 5
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Hallo, wenn man sich für eine Geschäftsreise (anstelle eines Taxis) von der Lebensgefährtin zum Flughafen fahren (und wieder abholen) lässt, können diese Kosten dann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden ? Wie müsste der Beleg dafür aussehen ? Vielen Dank für Ihre Hilfe, freundliche Grüsse Bruno
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#2 Thu May 13, 2010 9:59 am
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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 1
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Ich trage solche Fahrten einfach kurz kommentiert in meine Fahrtenliste ein. Ob das dem FA reicht, kann ich leider nicht sagen. (Ich bin Freiberufler und führe ein eingeschränktes Fahrtenbuch.) FS
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#3 Sun May 16, 2010 4:35 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, richtig, einfach das notieren was tatsächlich vollzogen wurde. Solche Fahrten können vereinfacht mittels einer Reisekostenabrechnung mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden. Auf der Reisekostenabrechnung sollte die Freundin per Unterschrift bestätigen, dass Sie den Betrag (in bar) erhalten hat. Für die Freundin ergeben sich daraus keine steuerlichen Konsequenzen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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wurstel
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#4 Mon Aug 30, 2010 8:07 am
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Gast
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Naja 30 cent ist ja auch nicht die Welt, aber wenn man sehr oft zum Flughafen fährt macht es wohl sinn.
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#5 Thu Sep 02, 2010 5:47 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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zum Hinweis von leonsct: Man kann selbstverständlich auch mehr zahlen, aber dann hat die Freundin die Differenz zu den steuerfreien 30 Cent selbst zu versteuern. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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