bei einem Unternehmer (E/A-Überschussrechnung) wurde für Rechnungen aus Warenlieferungen aus 2001 im Jahr 2005 ein Darlehen mit dem Lieferanten vereinbart. Die Rechnungen wurden 2001, da nicht bezahlt, auch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Frage: Kann die Darlehenssumme jetzt für 2005 als Betriebsausgaben angesetzt werden?

