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Betriebsausgaben


Darlehen auf Rechnungen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 1

Hallo,
bei einem Unternehmer (E/A-Überschussrechnung) wurde für Rechnungen aus Warenlieferungen aus 2001 im Jahr 2005 ein Darlehen mit dem Lieferanten vereinbart. Die Rechnungen wurden 2001, da nicht bezahlt, auch nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Frage: Kann die Darlehenssumme jetzt für 2005 als Betriebsausgaben angesetzt werden?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Antwort: Ja, die Umwandlung der Warenverbindlichkeit in ein Darlehn steht einer Zahlung gleich. Nicht das Darlehn, sondern die Bezahlung der Ware durch ein Darlehn wird als Betriebsausgabe berücksichtigt, und zwar in 2005.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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