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Betriebsausgaben


externe Festplatte, Untergrenze für AFA

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: May 2010
Beiträge: 3

Hallo,

seit 2008 gibt es ja die neue Regelung mit 150 … 1000 Euro. Das gilt aber für Dinge die selbständig nutzbar sind.

Nun meine Frage:
Wenn ich ein Gerät (z.B. eine externe Festplatte) für den Computer kaufe, dann ist dieses Gerät nicht selbständig nutzbar. Früher konnte man es unter 410 Euro sofort absetzen, über 410 Euro wurde es in 3 Jahren abgeschrieben.

Im Jahr 2008 müssen nicht selbständig nutzbare Geräte (z.B. Computer für 2000 Euro) in 3 Jahren abgeschrieben werden. Soweit ist es klar.

Frage:
Wie ist jetzt die Untergrenze für Abschreibungen? Muss ich eine Maus oder Tastatur auch abschreiben? Oder erst ab 150 Euro? Oder gilt weiterhin 410 Euro als Untergrenze?
Oder anders gefragt: Eine externe Festplatte für 300 Euro, schreibe ich sie in 3 Jahren ab, oder buche ich sie normal als Betriebsausgabe?

Leider konnte ich die Frage zur Untergrenze nirgends lösen, auch nicht mit Hilfe von Fachliteratur.

Gruß
Gerhard Uhlhorn
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die Regelung >150 - 1000 EUR ist ab 2010 bereits wieder entfallen bzw. nur noch wahlweise anwendbar.

Aber ob früher oder heute, unter 410 EUR war und ist nicht ohne weiteres sofort absetzbar. Heute nur bei Kosten bis 150 EUR, darüber stets Abschreibung, bei einer externen Festplatte über 3 Jahre.

Bei selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern besteht seit 2010 die GWG-Regelung des sofortigen Abzugs bei Anschaffungskosten zwischen 150 - 410 EUR.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 3

Vielen Dank für die Antwort. Nur habe ich – glaube ich – nicht alles verstanden:

„Bei selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern besteht seit 2010 die GWG-Regelung des sofortigen Abzugs bei Anschaffungskosten zwischen 150 - 410 EUR.“
Und unter 150,– darf man dann nicht sofort abziehen?

Aber es geht eigentlich um das Jahr 2008, dass die Regelung 2010 nochmals geändert wurde ist mir bekannt.
Ist es so, dass 2008 ein nicht selbständig nutzbares Gerät unter 150,– sofort Abzugsberechtigt ist, über 150,– netto es normal (also in 3 Jahren) abgeschrieben werden muss?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

... schauen Sie mal in diesen Beitrag

http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-557.html
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 3

Ah, die Untergrenze ist also 150 Euro. Danke sehr!

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