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Betriebsausgaben


Reisekostenabrechnung oder Fahrtenbuch??

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Hallo,

um die Reisekosten pauschal geltend zu machen (mit der Reisekostenabrechnung) müsste ich mein Fahrzeug weniger als die Hälfte betrieblich nutzen.

Auf dieser Seite gibt es einen Rechner, der die zwei Alternativen berechnet (Reisekosteabrechnung oder Fahrtenbuch):

http://www.betriebsausgabe.de/reisekostenrechner.php

Gehen von einer Gesamtkilometerzahl von 9900 km.
1. Problem: Ich nutzte das Auto schon bevor ich selbständig wurde, und somit kann ich nicht die ganzen 9900 km ansetzen.

Meine Reisekostenabrechnung weist einen Kilometerbetrag von 3382,2 km.
Das wäre ggü. den 9900 km einen Anteil von 34 %. Allerdings ist dieser Anteil fehlerhaft, da ich natürlich das Auto vor meiner Selbstständigkeit benutzt habe (wieviele Kilometer weiss ich nicht).

Mein Grenzsteuersatz kenne ich noch gar nicht. Ich hab 12 geschrieben.
Meine tatsächlichen Kfz-Kosten betragen 345 Euro.

Mit der Reisekostenabrechnung kann ich viel Geld absetzen: 1014 Euro.
Ein Steuerersparnis (bei 12 % Steuersatz): 121,68 Euro.

Von den tatsächlichen Kfz-Kosten (345 Euro) kann ich nur 117,79 Euro als Betriebsausgaben geltend machen.
Ich brauche hier nicht zu rechnen, wieviel ich an Steuern spare.
Es ist klar, dass ich natürlich somit die Reisekostenabrechnung vorziehe.


Tatsache ist: Da ich - gehen wir von dem 34 % aus - nur 34 % habe, könnte ich weiter mit der Reisekostenabrechnung vorgehen.

Was wenn es sich andersrum erweisen würde, und ich die Erstellung Fahrtenbuch nicht ausgeführt hätte??


Und: Vielleicht habe ich ja wirklich eine betriebliche Nutzung über 50 %. Aber wie kann ich das herausfinden??


Hoffentlich könnt ihr mir helfen...


mfg


magigstar
Moderator
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Tja...

Herzlichen Glückwunsch Sie haben das Problem erkannt.

Und hier die einfachste Lösung:

Fragen Sie jemanden der sich damit auskennt und darüber hinaus auch noch für eine mögliche Falschauskunft haftet. Ein Internetforum bestimmt nicht.
Also, auf zum nächsten Steuerberater.

Übrigens, dessen Beratungskosten zu Ihrem Thema sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Ach, eigentlich bin ich mit der Reisekostenabrechnung recht gut bedient. Da ist die Kilometerzahl am Anfang egal.

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