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Ständige Gesetzesänderungen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Hallo,

bei der Abschreibung müssen wir zwischen der Abschreibung (Kostenrechnung) und Absetzung (Finanzbuchhaltung) unterscheiden?

Bei der Abschreibung kann man eigentlich einen willkürlichen Betragen oder eine Abschreibungsart wählen.

Aber wegen der Finanzbuchhaltung bzw. die Absetzung gegenüber dem Finanzamt um die Steuer runterzudrücken gibt es Gesetze:

Ein Computer hat die Nutzungsdauer von drei Jahren.
Darf ich degressiv absetzen (auch wenn es bei einem PC, der 699 Euro kostet, die lineare Absetzung lohnender wäre)

degressiv: 100/3 = 33,3 -> bis 31. Dez. 2010: max. 25 %

25 % von 699 Euro: 174,75 Euro

linear: 699 Euro / 3 = 233 Euro.

Aber ist die degressive Erlaubt. Und ist der Wechsel von der degressiven zur linearen ebenfalls erlaubt.

Einerseits ist bei mir das ganze etwas eingerostet (schade), andererseits ändert sich das gesetzlich auch immer. Was wird nach 31. Dez. 2010??

Dadurch, dass der PC unter 1000 Euro kostete, wird er im Pool aktiviert. Der PC bleibt fünf Jahre lang in diesem Pool und wird in diesen fünf Jahren abgesetzt. Doch warum steht in der AfA-Tabelle: drei Jahre Nutzungsdauer??

Für Güter mit einer hohne Nutzungsdauer ist das gut und für Güter mit einer niedrigeren Nutzungsdauer (z. B. PC mit drei Jahren) ist das nachteilig.
Also ist es bei einem Wert von 410 bis 1000 Euro brauche ich gar nicht in die AfA-Tabelle zu gucken?? Antwort ist immer: fünf Jahre??
« Zuletzt durch magigstar am Sun May 16, 2010 6:50 pm bearbeitet. »
Moderator
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Hallo,

also bei Ihren bruchstückhaft vorhanden Vorkenntnissen empfehle ich Ihnen eine vertiefende Studie der Gesetze, hier des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuerrichtlinien, beides im Internet verfügbar - hier der § 7 EStG.

Aber auch diesen Beitrag aus dem Forum:
http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-557.html
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Beiträge: 29

Man weiß gar nicht, wo man mit der Richtigstellung beginnen soll. Dies zeigt auch schon die Tatsache, dass die erste Reaktion erst vier Tage nach der Einstellung der Frage kam.

Zitat
bei der Abschreibung müssen wir zwischen der Abschreibung (Kostenrechnung) und Absetzung (Finanzbuchhaltung) unterscheiden


Hier beginnt bereits mein Nichtverstehen. Ich kann das nicht unterscheiden. Wie unterscheidet man dies denn?
_______________
Roland Ecke
Steuerberater
Berlin
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

EnnoBecker schrieb
Hier beginnt bereits mein Nichtverstehen. Ich kann das nicht unterscheiden. Wie unterscheidet man dies denn?


Also die Abschreibung ist firmenintern, du kannst alles, so wie du willlst abschreiben. Allerdings für die Steuer(Bilanz) musst du dich an die Gesetze richten. Sprich jedes Gut hat eine Nutzungsdauer.
Bei der Abschreibung wird der Wiederbeschaffungswert als Grundwert genommen, bei der Absetzung den Anschaffungspreis.
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Kexel schrieb
Hallo,

also bei Ihren bruchstückhaft vorhanden Vorkenntnissen empfehle ich Ihnen eine vertiefende Studie der Gesetze, hier des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuerrichtlinien, beides im Internet verfügbar - hier der § 7 EStG.

Aber auch diesen Beitrag aus dem Forum:
http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-557.html


Bruchstückhaft sind sie nicht, nur nicht aktuell. Ich hab einmal davon gehört, dass die degressive Abschreibung abgeschafft. Jetzt ist sie wieder da??

Aber ich schau mir mal die zwei Gesetze mal an.

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