bei der Abschreibung müssen wir zwischen der Abschreibung (Kostenrechnung) und Absetzung (Finanzbuchhaltung) unterscheiden?
Bei der Abschreibung kann man eigentlich einen willkürlichen Betragen oder eine Abschreibungsart wählen.
Aber wegen der Finanzbuchhaltung bzw. die Absetzung gegenüber dem Finanzamt um die Steuer runterzudrücken gibt es Gesetze:
Ein Computer hat die Nutzungsdauer von drei Jahren.
Darf ich degressiv absetzen (auch wenn es bei einem PC, der 699 Euro kostet, die lineare Absetzung lohnender wäre)
degressiv: 100/3 = 33,3 -> bis 31. Dez. 2010: max. 25 %
25 % von 699 Euro: 174,75 Euro
linear: 699 Euro / 3 = 233 Euro.
Aber ist die degressive Erlaubt. Und ist der Wechsel von der degressiven zur linearen ebenfalls erlaubt.
Einerseits ist bei mir das ganze etwas eingerostet (schade), andererseits ändert sich das gesetzlich auch immer. Was wird nach 31. Dez. 2010??
Dadurch, dass der PC unter 1000 Euro kostete, wird er im Pool aktiviert. Der PC bleibt fünf Jahre lang in diesem Pool und wird in diesen fünf Jahren abgesetzt. Doch warum steht in der AfA-Tabelle: drei Jahre Nutzungsdauer??
Für Güter mit einer hohne Nutzungsdauer ist das gut und für Güter mit einer niedrigeren Nutzungsdauer (z. B. PC mit drei Jahren) ist das nachteilig.
Also ist es bei einem Wert von 410 bis 1000 Euro brauche ich gar nicht in die AfA-Tabelle zu gucken?? Antwort ist immer: fünf Jahre??
« Zuletzt durch magigstar am Sun May 16, 2010 6:50 pm bearbeitet. »

