zur Wahrnehmung von Kundenterminen, bei längeren Dienstreisen u.ä. bin ich auf eine Tagessitterin angewiesen, die während meiner Abwesenheit gegen Bezahlung meine Hunde betreut.
Da diese Kosten auf´s Jahr gesehen nicht gerade unerheblich sind, frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, sie als Betriebsausgaben geltend zu machen. Ist der gleiche Sachverhalt wie bei einer Kinderbetreuung: ohne Sitter - kein außerhäusiges Arbeiten möglich.
Bin gespannt!
Danke und Grüße

