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Betriebsausgaben


Tagessitter als Betriebsausgabe?

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 5

Hallo,

zur Wahrnehmung von Kundenterminen, bei längeren Dienstreisen u.ä. bin ich auf eine Tagessitterin angewiesen, die während meiner Abwesenheit gegen Bezahlung meine Hunde betreut.

Da diese Kosten auf´s Jahr gesehen nicht gerade unerheblich sind, frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, sie als Betriebsausgaben geltend zu machen. Ist der gleiche Sachverhalt wie bei einer Kinderbetreuung: ohne Sitter - kein außerhäusiges Arbeiten möglich.

Bin gespannt!

Danke und Grüße
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

als Hundsitting ist wohl etwas anderes als Kinderbetreuung.

Es fällt zwar nicht unter die Betriebsausgaben (Hunde sind Privat), aber unter die haushaltsnahen Dienstleistungen, für die es eine direkte Einkommensteuerersparnis von 20 % der Kosten gibt, allerdings nur bei unbarer Zahlung (sprich bei Überweisung).

Achtung: Es sollte sich um eine Person handeln, die selbständig tätig ist, anderenfalls kann es ein Problem mit einem eventuellen Arbeitnehmerstatus und zusätzlichen Sozialversicherungs- und Steuerabgaben geben, der den Steuervorteil sehr schnell vernichtet.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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