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#1 Tue May 18, 2010 8:46 pm
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Geschenkgutscheine, die ein Betrieb erhält, sind prinzipiell mit dem kompletten Nennwert zu versteuern, das ist klar. Mich würde interessieren, ob es für zwei Spezialfälle Ausnahmeregelungen gibt: 1. Gutscheine mit Einlösefrist (durch die Einlösefrist droht, im Gegensatz zum entsprechenden Geldbetrag, ein schlagartiger Verfall des Nennwerts) 2. Nicht weiterverkaufbare Gutscheine (liegt dann vor, wenn ein Gutschein an ein bestimmtes Kundenkonto gekoppelt oder diesem bereits gutgeschrieben ist). Gibt es angesichts der Tatsache, dass der faktische Nutzen solcher Gutscheine, verglichen mit dem entsprechenden Geldwert, deutlich eingeschränkt ist, irgendwelche steuerlichen Ausnahmeregelungen bzw. lassen sich daraus welche ableiten? Danke!
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#2 Wed May 19, 2010 9:13 am
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Ich hab das Problem noch nicht durchschaut. Was steht denn auf den Gutscheinen drauf bzw. wozu berechtigen die denn? Ist der Gutscheinempfänger berechtigt, eine Ware/Dienstleistung zu einem verminderten Preis zu erhalten, gegebenenfalls auch kostenlos? Oder hat jemand einen Gutschein gekauft, so dass ein Geldersatz entsteht? In letzterem Fall dürfte der ja nicht verfallen können, aber der Fall 2 wäre ja denkbar. _______________ Roland Ecke Steuerberater Berlin
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#3 Wed May 19, 2010 12:44 pm
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Beiträge: 8
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Zitat Ich hab das Problem noch nicht durchschaut. Was steht denn auf den Gutscheinen drauf bzw. wozu berechtigen die denn?
Ist der Gutscheinempfänger berechtigt, eine Ware/Dienstleistung zu einem verminderten Preis zu erhalten, gegebenenfalls auch kostenlos? Ja, das ist in beiden Fällen so (auf das gesamte Sortiment). Zitat Oder hat jemand einen Gutschein gekauft, so dass ein Geldersatz entsteht? Gute Frage: Der Gutschein im Fall B (also der, der direkt dem Kundenkonto des Unternehmers bei dem Händler gutgeschrieben wurde) stammt direkt vom Händler. Inwieweit man in dem Fall davon sprechen kann, dass er seinen "eigenen" Gutschein gekauft und dann weitergegeben hat, weiß ich nicht. Im Fall A wurde der Gutschein von einer dritten Person gekauft und dann an den Unternehmer weitergegeben, ja. Zitat In letzterem Fall dürfte der ja nicht verfallen können Ach ja, in dem Fall kann man nach der Verjährung, wenn der Händler sich weigert, den Gutschein einzulösen, die Rückerstattung des Nennwerts fordern, richtig? « Zuletzt durch BartS1975 am Wed May 19, 2010 12:46 pm bearbeitet. »
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#4 Wed May 19, 2010 1:01 pm
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BartS1975 schrieb Zitat Ich hab das Problem noch nicht durchschaut. Was steht denn auf den Gutscheinen drauf bzw. wozu berechtigen die denn?
Ist der Gutscheinempfänger berechtigt, eine Ware/Dienstleistung zu einem verminderten Preis zu erhalten, gegebenenfalls auch kostenlos? Ja, das ist in beiden Fällen so (auf das gesamte Sortiment).
Klingt insgesamt nach diesem hier. Kann man also davon ausgehen, dass der Händler in etwa Folgendes anbietet?: "Also du, Kunde, darfst bis zum 30. Februar 2011 die Ware zum halben Preis kaufen. Danach nicht mehr." So etwa? Dann ist aus meiner Sicht beim Gutscheinempfänger nämlich gar nichts zu buchen, da es sich lediglich um eine Preisgarantie handelt. Beim Gutscheingeber könnte man nachdenken, ob er das Risiko der Inanspruchnahme in der Bilanz abbilden muss, Stichwort Drohverluste. Aber die ja auch nur handelsrechtlich. _______________ Roland Ecke Steuerberater Berlin
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#5 Wed May 19, 2010 1:11 pm
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Beiträge: 8
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Zitat Kann man also davon ausgehen, dass der Händler in etwa Folgendes anbietet?: "Also du, Kunde, darfst bis zum 30. Februar 2011 die Ware zum halben Preis kaufen. Danach nicht mehr." Nein, da haben wir offenbar aneinander vorbeigeredet. Die Gutscheine haben einen ganz normalen Nennwert (in dem Fall 10 Euro), d.h. man kann etwas für 10 Euro kaufen und erhält dieses dann kostenlos oder kauft etwas teureres und erhält dann darauf 10 Euro Rabatt.
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#6 Fri May 21, 2010 8:29 am
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Also kauft man Geld? Wie kann es sein, dass diese Gutscheine dann verfallen? _______________ Roland Ecke Steuerberater Berlin
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#7 Mon Jul 26, 2010 11:58 am
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Administrator
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#8 Mon Jul 26, 2010 12:03 pm
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Beiträge: 8
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Torsten schrieb Frage beantwortet?
Ich denke ja, danke.
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#9 Tue Aug 03, 2010 2:43 pm
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Ist der Gutscheinempfänger berechtigt, eine Ware/Dienstleistung zu einem verminderten Preis zu erhalten, gegebenenfalls auch kostenlos? Oder hat jemand einen Gutschein gekauft, so dass ein Geldersatz entsteht? In letzterem Fall dürfte der ja nicht verfallen können, aber der Fall 2 wäre ja denkbar.
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#10 Thu Aug 05, 2010 3:10 pm
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Hallo, ob und ggf. wann ein Gutschein verfällt ist meines Erachtens ein Problem aus dem Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und somit kein steuerrechtliches - also Rechtsanwalt befragen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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