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#1 Sun May 30, 2010 12:33 pm
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Hallo, ich hoffe hier auf Hilfe, da meine Frage aus Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer besteht. Mein Problem zum Investitionsabzugsbetrag. In 2008 habe ich für eine Maschine AK 15.000,00€ einen Abzugsbetrag von 6.000,00€ geltend gemacht. Jetzt sitze ich über 2009 und es wurde entschieden, dass diese Maschine leider nicht angeschafft wird. Es ist ja besser so früh wie möglich wegen dem Zinsaufschlag diesen Abzug wieder rückgängig zu machen. Die Verzinsung beginnt ab April 2010 habe ich gelesen und endet erst mit dem Zugang vom Steuerbescheid. Dann kommt es auch darauf an wie schnell das FA arbeitet? Aber wie bei der Ansparabschreibung bleibt es bei 6% pro Jahr. Stimmt das bis hierher? Der Gewinn lag in 2008 bei 32.000,00 € (Ausnahme!) und wenn jetzt die 6.000,00€ wieder dazu kommen, wird die Gewerbesteuer ja auch neu berechnet, oder? Gibt es bei der Gewerbesteuer auch einen Zinsaufschlag. Mit was für Kosten sind hier zu rechnen und kann ich dann für die Gew.St NZ eine Rückstellung bilden? Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Freue mich über Antworten und bedanke mich im Voraus. Gruß Imke
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#2 Sun May 30, 2010 12:41 pm
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Ach -sorry- ich habe vergessen zu schreiben, dass ich nicht genau weiß wie ich den Investitionsabzugsbetrag auflöse. Durch einen Antrag beim Finanzamt? Gruß Imke
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#3 Sun May 30, 2010 12:45 pm
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Nochmal, oh ich bin durcheinander. Den Investitionsabzugsbetrag habe ich nicht in 2008 sondern in 2007 gebildet. Gruß Imke
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#4 Tue Jun 01, 2010 10:08 am
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Beiträge: 6
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Hallo, für alle die mitlesen –sehe an den Klicks, dass es durchaus einige interessiert – hier die Antworten auf meine Fragen, die ich im großen Netz gefunden habe. Hätte mir auch gleich einfallen können, aber war nicht mein Tag. Die Gewerbesteuer wird genauso verzinst nach § 233a Abs. 2 AO nachfolgend der Gesetzestext § 233a AO - Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (2) Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Er beginnt für die Einkommen- und Körperschaftsteuer 21 Monate nach diesem Zeitpunkt, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte überwiegen. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Also muss ich in meinem Fall mal googeln, wie hoch die Nachzahlung wird und bilde eine Rückstellung. Mit der Auflösung, ja da habe ich nur gefunden auf Antrag. Also wird ein Schreiben erstellt, indem ich mitteile, dass die Investition nicht getätigt wird. Hier ein Link der bereits viele Fragen beantwortet (ich hoffe damit verstoße ich nicht gegen Forenregeln – ich möchte nur helfen) Gruß Imke « Zuletzt durch Torsten am Fri Jun 04, 2010 9:36 am bearbeitet. »
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#5 Fri Jun 04, 2010 9:37 am
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Administrator
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Beiträge: 197
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nein, keineswegs, themenrelevante Hinweise und links sind immer willkommen, nur kein Spam oder Werbung.
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#6 Fri Aug 06, 2010 8:33 am
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Beiträge: 6
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Hallo Torsten, danke für den Link setzen  ich muss mal sehen, wie das funktioniert. Ich möchte doch noch mal auf das Thema eingehen und habe eine Frage, die mir hoffentlich beantwortet werden kann. Mittlerweile habe ich den Bescheid bekommen, dabei hat das FA allerdings den Gewinnzuschlag und die Verzinsung vorgenommen. Ich habe nur mit der Verzinsung gerechnet, weil ich der Meinung war, dass der Gewinnzuschlag entfällt. Sehe ich das richtig? Gruß Imke
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#7 Fri Aug 06, 2010 5:17 pm
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Moderator
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Hallo, wird die Investition nicht getätigt oder auf den Abzug des Investitionsabzugsbetrags nachträglich verzichtet, dann ist natürlich der bisher abgezogene Betrag dem Gewinn wieder hinzuzurechnen, so dass nachträglich der Gewinn ohne oder vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags versteuert wird; so als wäre der Abzugsbetrag nie angesetzt worden. Die Steuernachzahlung für 2008 ist dann ab 01.04.2010 zu verzinsen, mit 0,5 % pro vollem Monat. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#8 Fri Aug 06, 2010 5:41 pm
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Hallo Herr Kexel, danke für die schnelle Antwort. Gruß Imke
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