an alle ,die jetzt vor dem Computer sitzen müssen
und sich das Hirn über Steuern zermartern.
Ich bin seit neustem ein Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung!
Vorher war ich ein ahnungsloser, glücklicher Kleinunternehmer.
Das änderte sich als mir mein FA mitteilte, das seit der Zusammenlegung zweier
Unternehmen ( Photovoltaik und Onlinehandel ) Umsatzsteuer im Onlinehandel zu zahlen sind. Da ich viele Waren mit zwei Steuersätzen habe,suche ich händeringend nach einer Liste o.Ä, in der ich nachschlagen kann,welchen Satz ich für einzelne Waren ansetzen muß.Anfragen per mail in Berlin waren wie "Die Mütze durchs Scheunentor werfen"
Noch einen schönen Tag
Otto ( Normalverbraucher)
