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#1 Thu Jun 03, 2010 3:40 pm
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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 4
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Hallo, ich habe eine Lizenz zur Nutzung eines Softwareprogrammes einer großen Zuliefererfirma erworben. Die Nutzung der Software läuft auf unbestimmte Zeit. Sind die Kosten für den Erwerb der Lizenz ein immaterielles Wirtschaftsgut oder kann ich sie wie Software behandeln und daher abschreiben ? Irene
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#2 Fri Jun 04, 2010 7:39 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... ja = immaterielles Wirtschaftsgut und ja = Abschreibung wie Software über in der Regel 3 Jahre. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Wed Jun 09, 2010 1:19 pm
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Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67
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Er meint wohl eher absetzbar. Denn abschreibbar ist alles und mit einer belibig langen Nutzungsdauer.
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#4 Fri Jun 11, 2010 9:19 am
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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29
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magigstar schrieb Er meint wohl eher absetzbar. Denn abschreibbar ist alles und mit einer belibig langen Nutzungsdauer.
??? Was bedeutet das? _______________ Roland Ecke Steuerberater Berlin
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#5 Sun Jun 13, 2010 12:08 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... also für die ganz Schlauen in diesem Forum oder für die, die sich dafür halten: Handelsrechtlich (§ 253 Absatz3 HGB) heißt es: Abschreibungund steuerrechtlich (§ 7 Absatz 1 EStG) heißt es: Absetzung für Abnutzung (AfA)Für die Softwarelizenzen gilt: Handelsrechtlich ist eine Abschreibung und steuerrechtlich eine Absetzung für Abnutzung vorzunehmen. Per Saldo kommt man in der Regel zum gleichen Ergebnis. Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Steuerrechtlich erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. Also, im allgemeinen Spreachgebrauch werden die Begriffe Abschreibung und AfA gleichbedeutend nebeneinander verwendet. Nur wenn es um die ganz spezielle Unterscheidung zwischen Handelsbilanz- und Steuerbilanzansatz geht trennt die Begriffe. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#6 Sun Jun 13, 2010 12:13 pm
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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29
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Schade, jetzt habe ich doch wirklich mal auf die Erklärung des Vorposters gelauert. Ich wirklich so gespannt. Und nochmals schade: die Erläuterung des Herrn Kexel ist absolut richtig, auch die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" sind korrekt zugeordnet. Nicht mal meckern kann man. Los, Hand hoch, wer in seinen Jahresabschlussberichten "Geringwertige Wirtschaftsgüter" zeigt. :-) _______________ Roland Ecke Steuerberater Berlin
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