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Betriebsausgaben


Ist eine Software-Lizenz abschreibbar?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

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Mitglied
Registriert: Jul 2009
Beiträge: 4

Hallo,

ich habe eine Lizenz zur Nutzung eines Softwareprogrammes einer großen Zuliefererfirma erworben. Die Nutzung der Software läuft auf unbestimmte Zeit.

Sind die Kosten für den Erwerb der Lizenz ein immaterielles Wirtschaftsgut oder kann ich sie wie Software behandeln und daher abschreiben ?

Irene
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

... ja = immaterielles Wirtschaftsgut und ja = Abschreibung wie Software über in der Regel 3 Jahre.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Er meint wohl eher absetzbar. Denn abschreibbar ist alles und mit einer belibig langen Nutzungsdauer.
Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29

magigstar schrieb
Er meint wohl eher absetzbar. Denn abschreibbar ist alles und mit einer belibig langen Nutzungsdauer.


???
Was bedeutet das?
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Roland Ecke
Steuerberater
Berlin
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

also für die ganz Schlauen in diesem Forum oder für die, die sich dafür halten:

Handelsrechtlich (§ 253 Absatz3 HGB) heißt es: Abschreibung
und
steuerrechtlich (§ 7 Absatz 1 EStG) heißt es: Absetzung für Abnutzung (AfA)
Für die Softwarelizenzen gilt:
Handelsrechtlich ist eine Abschreibung und steuerrechtlich eine Absetzung für Abnutzung vorzunehmen.
Per Saldo kommt man in der Regel zum gleichen Ergebnis.

Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Steuerrechtlich erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung.

Also, im allgemeinen Spreachgebrauch werden die Begriffe Abschreibung und AfA gleichbedeutend nebeneinander verwendet. Nur wenn es um die ganz spezielle Unterscheidung zwischen Handelsbilanz- und Steuerbilanzansatz geht trennt die Begriffe.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 29

Schade, jetzt habe ich doch wirklich mal auf die Erklärung des Vorposters gelauert. Ich wirklich so gespannt.

Und nochmals schade: die Erläuterung des Herrn Kexel ist absolut richtig, auch die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" sind korrekt zugeordnet. Nicht mal meckern kann man.

Los, Hand hoch, wer in seinen Jahresabschlussberichten "Geringwertige Wirtschaftsgüter" zeigt. :-)
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Roland Ecke
Steuerberater
Berlin

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