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#1 Tue Jun 15, 2010 3:43 pm
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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 7
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Hallo, ich habe widersprüchliche Infos gelesen zu folgendem Thema: Erneuerung von elektrischen Leitungen, Telefonleitungen, Kabelkanälen und Steckdosen (falls die Höhe eine Rolle spielt netto 6.500 €) Kann dieser Betrag voll als BA abgestzt werden oder muss er aktiviert werden? Wenn aktiviert werden muss, wie hoch ist dann die Nutzungsdauer? Ich habe leider nichts gefunden. Danke und Gruß Maggy
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#2 Sat Jun 19, 2010 6:18 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, "Erneuerung" = Ersatz von alten Teilen durch neu. "Elektrischen Leitungen, Telefonleitungen, Kabelkanälen und Steckdosen" sind Gebäudebestandteile. Werden diese ersetzt, so wird nicht das Wesen des Gebäudes verändert, sondern nur Teile ausgetauscht, also sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, unabhängig von der Höhe der Kosten. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Jun 21, 2010 1:17 pm
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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 7
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...Vielen Dank... 
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