als Finanz- und Versicherungsmakler (mein Kerngeschäft) unterliegen meine Einnahmen aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen NICHT der Umsatzsteuer. Somit bin ich auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Jetzt habe ich in den letzen Jahren aber immer wieder auch mal 2-3 Immobilien vermittelt. Die Einnahmen hieraus, enthalten natürlich Umsatzsteuer.
Meine Frage: Habe ich diese Umsatzsteuer voll an das FA abzuführen, oder kann ich hierdurch, sämtliche Umsatzsteuer aus Betriebsausgaben gegenrechnen??
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.

