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Betriebsausgaben


Vorsteuerabzug obwohl Einnahmen eigentlich umsatzsteuerfrei?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 1

Hallo,

als Finanz- und Versicherungsmakler (mein Kerngeschäft) unterliegen meine Einnahmen aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen NICHT der Umsatzsteuer. Somit bin ich auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Jetzt habe ich in den letzen Jahren aber immer wieder auch mal 2-3 Immobilien vermittelt. Die Einnahmen hieraus, enthalten natürlich Umsatzsteuer.

Meine Frage: Habe ich diese Umsatzsteuer voll an das FA abzuführen, oder kann ich hierdurch, sämtliche Umsatzsteuer aus Betriebsausgaben gegenrechnen??

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

abzugsfähig ist die Vorsteuer, die auf Kosten entfällt, die mit den umsatzsteuerpflichtigen Vermittlungen direkt in Verbindung stehen (z. B. spezielle Anzeigen, Reisekosten zu Vermittlungsgesprächen). Die übrige Vorsteuer aus allgemeinen Kosten ist verhältnismäßig abzugsfähig, d. h. im Verhältnis der umsatzsteuerpflichtigen zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen.

Aber warum sind Ihnre Immobilien-Vermittlungsunsätze umsatzsteuerpflichtig?
Dies ist nur dann der Fall, wenn diese insgesamt mehr als 17.500 EUR pro Jahr betragen (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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