Fragen
1. Kann er ihr die Leasingrate in Rechnung stellen, damit sie sie als Betriebsausgabe geltend machen kann?
2. Wie ist von ihrer Seite mit dem Privatanteil zu verfahren - gilt hier auch eine 1% Regelung oder das Fahrtenbuch?
Das Grundsätzliche ist nicht zu ändern, der Wagen und die Finanzierung läuft auf seinen Namen.
Ich danke für eine Antwort.
Gruß
Sylvia

