Hallo,
"wenn Sie Allergie gegen Erdnüsse haben, dann dürfen Sie Haselnüsse essen."
Also, Kleinunternehmer-Regelung betrifft die Umsatzsteuer.
Der Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten betrifft die Einkommensteuer.
Bewirtungskosten somit in der Regel zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.