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Betriebsausgaben


Bewirtungskosten trotz Kleinunternehmung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 1

Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage: Sind die Bewirtungskosten davon abhängig, ob ich Umsatzsteuer ausweise, oder hat das keine Relevanz und auch Kleinunternehmer, die keine UST ausweisen, können ihre Bewirtungskosten beim Finanzamt einreichen?

Vielen Dank für die Info und

Grüße
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

"wenn Sie Allergie gegen Erdnüsse haben, dann dürfen Sie Haselnüsse essen."

Also, Kleinunternehmer-Regelung betrifft die Umsatzsteuer.
Der Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten betrifft die Einkommensteuer.
Bewirtungskosten somit in der Regel zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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