ein privater Verkäufer A verkauft EINMALIG einen Mobilfunkvertrag für 275,- an Person B. (ohne ausweisen einer Ust da ja privat)
Person B will diesen Kaufbetrag 275,- als Betriebskosten anmelden für die steuerliche Absetzung.
Fragen:
1. Ist Person A zum Zahlen von Steuern auf den Verkaufspreis verpflichtet?
2. Unterrichtet Finanzamt B das Finanzamt von Person A?
3. Kann Person B den Betrag überhaupt zu irgendeinem Abzug anmelden?

