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Betriebsausgaben


Prozentuale Nutzung des Arbeitszimmers

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 6

Noch eine weitere Unklarheit.

Ich berechne meine allg. Verbrauchskosten für Telefon und Internet mit 80 % gewerblicher und 20 % privater Nutzung.

Der PC (kein Laptop) steht fest im Arbeitszimmer.

Wenn ich nun im Arbeitszimmer den PC zu 20 % privat nutze, muss ich das auf die "Arbeitszimmer-Nutzung" hochrechnen?
Denn ich benutze dass Arbeitszimmer in diesem Moment ja privat.

Nur wie mache ich das?
Einfach pauschal alle Arbeitszimmer-Kosten (incl. Mietanteil der Wohnung und Miet-Nebenkosten) aufteilen in 20 % privat und 80 % geschäftlich?

Besten Dank
Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 6

Wie es aussieht, weiss auch das hier niemand, schade.
Ich hoffe, ich bekomme bei anderen Foren Informationen.
Viele Grüße
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Sie sind aber sehr ungeduldig - erwarten im Steuerrecht eine kostenlose Antwort in nicht einmal 24 Stunden.

So schnell werden zwar manchmal die Steuergesetze geändert, aber deshalb ist deren Anwendung in der Praxis auch so kompliziert, und somit brauchen fundierte Antworten eben etwas länger.

Wird das Arbeitszimmer nicht ausschließlich oder nahezu (mehr als 90 %) ausschließlich zu betrieblichen Zwecken genutzt, können dessen Kosten (Miete und Mietnebenkosten) in vollem Umfang steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Die Kosten der Einrichtung (z. B. PC) hingegen können entsprechend der betrieblichen Nutzung anteili als Betriebsausgaben angesetzt werden.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Tue Jun 22, 2010 6:14 pm bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 6

Hallo zurück,

und auch hier mit Bitte um Entschuldigung

Besten Dank für die kompetente Auskunft
Viele Grüße

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