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Betriebsausgaben


Übernachtungskosten

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jun 2010
Beiträge: 1

Ich mache seit einigen Wochen für meinen Freund die Buchhaltung. Vier Mitarbeiter von ihm waren nun auf Montage und haben übernachtet. Sie haben in dem Gästehaus für die Übernachtung eine Quittung bekommen mit dem Text "Vier übernachtungen mit Frühstück". Beleg ohne MwSt. Nach den neuen Richtlinien kann man den Beleg eigentlich nicht vernüftig unterbringen. Kann mir jemand einen Tipp für die Verbuchung geben?
Moderator
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Hallo,

ich unterstelle mal, dass Sie kein Steuerberater sind, aber die Voraussetzungen des § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) erfüllen, und in Folge dessen nur die Buchhaltung und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Ihren Freund erstellten. Denn die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört nach dem Steuerberatungsgesetz zu den Vorbehaltsaufgaben, zu deren Ausübung im Wesentlichen nur Steuerberater und Rechtsanwälte befugt sind.

Anderenfalls sollte Sie sich früher oder später auf eine mögliche entsprechende Konfrontation mit dem Finanzamt vorbereiten. Denn es gehört auch zu den Aufgaben der Finanzverwaltung dies zu überwachen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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... nun zu Ihrer Frage.

Ich empfehle Ihnen die Lektüre des BMF-Schreibens vom 05.03.2010, unter römisch II. gibt es hilfreiche Informationen
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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« Zuletzt durch Torsten am Sat Jun 26, 2010 7:07 pm bearbeitet. »

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