Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Mon Jun 21, 2010 1:35 pm
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Mitglied
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Beiträge: 1
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#2 Thu Jun 24, 2010 11:26 am
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Moderator
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ich unterstelle mal, dass Sie kein Steuerberater sind, aber die Voraussetzungen des § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) erfüllen, und in Folge dessen nur die Buchhaltung und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Ihren Freund erstellten. Denn die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört nach dem Steuerberatungsgesetz zu den Vorbehaltsaufgaben, zu deren Ausübung im Wesentlichen nur Steuerberater und Rechtsanwälte befugt sind. Anderenfalls sollte Sie sich früher oder später auf eine mögliche entsprechende Konfrontation mit dem Finanzamt vorbereiten. Denn es gehört auch zu den Aufgaben der Finanzverwaltung dies zu überwachen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Thu Jun 24, 2010 11:32 am
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Moderator
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Ich empfehle Ihnen die Lektüre des BMF-Schreibens vom 05.03.2010, unter römisch II. gibt es hilfreiche Informationen _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. « Zuletzt durch Torsten am Sat Jun 26, 2010 7:07 pm bearbeitet. » |
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