ich besitze einen Onlineshop.
Wie setze ich Steuertechnisch Waren ab, die ich
a) für mich selbst behalte und trage um diese als mein Warenangebot zu präsentieren (z.B. Kleidung) und
b) für Produktfotos (hygienemäßig nachher unbrauchbar) oder als Werbemittel (z.B. Auslage in einem Club) nutze ?
Auf Antworten freue ich mich.
Vielen Dank im Voraus.
Jeanny

