Betriebsausgaben


Wareneinkauf für Werbezwecke

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Jeanny
Gast

Hallo,

ich besitze einen Onlineshop.

Wie setze ich Steuertechnisch Waren ab, die ich
a) für mich selbst behalte und trage um diese als mein Warenangebot zu präsentieren (z.B. Kleidung) und
b) für Produktfotos (hygienemäßig nachher unbrauchbar) oder als Werbemittel (z.B. Auslage in einem Club) nutze ?

Auf Antworten freue ich mich.
Vielen Dank im Voraus.

Jeanny
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

bürgerliche Kleidung kann, wenn sie nicht zum Verkauf bestimmt ist, steuerlich nicht abgesetzt werden.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese nicht zu privaten Anlässen oder im täglichen (privaten) Leben getragen wird, greift das sogenannte Aufteilungs- und Abzugsverbot.
Muster-Stücke die für Fotos, Vorführungen und Ausstellungen verwendet werden, sind als Werbekosten abzugsfähig.

Zum Thema Berufskleidung siehe http://www.betriebsausgabe.de/berufsbekleidung-6.html

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater

www.steuernplusberatung.de

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