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Betriebsausgaben


Rentenversicherung und Sonderaussgaben

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jun 2010
Beiträge: 7

Hallo,

ich habe eine Gewerbe als Handelsvertreter angemeldet – Einzelfirma, keine Angestellte. Muss ich mich bei Rentenversicherung melden? Wenn ich schon zwei Arbeitgeber habe (und für einen zirka 80% mache, den Rest für den anderen) und alles selber bestimme, was und wann ich machen will, also kein Scheinselbständig.Ist es nicht besser sich für 3 Jahre zu befreien, für Sicherheit, falls ich in der Zukunf nur einen Auftraggeber haben werden?

Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Rechtschutz, Altersvorsorge als Sonderausgaben - monatlich buchhalterisch zu berücksichtigen, oder am Ende des Jahres?

Gruß
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

in Ihrem Fall sind die Kosten eines persönlichen Beratungsgesprächs bei einem Steuerberater sehr gut angelegt. Ohne dieses werden Sie noch sehr viele Fehler in Ihren Steuererklärungen machen, die Sie sehr wahrscheinlich weit aus mehr Geld kosten werden, als Ihnen der Steuerberater in Rechnung stellen wird.

In jedem Falle ist ein entsprechender Fragebogen bei der Deutschen Rentenversicherung zur Überprüfung der Rentenversicherungspflicht auszufüllen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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