ich habe eine Gewerbe als Handelsvertreter angemeldet – Einzelfirma, keine Angestellte. Muss ich mich bei Rentenversicherung melden? Wenn ich schon zwei Arbeitgeber habe (und für einen zirka 80% mache, den Rest für den anderen) und alles selber bestimme, was und wann ich machen will, also kein Scheinselbständig.Ist es nicht besser sich für 3 Jahre zu befreien, für Sicherheit, falls ich in der Zukunf nur einen Auftraggeber haben werden?
Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Rechtschutz, Altersvorsorge als Sonderausgaben - monatlich buchhalterisch zu berücksichtigen, oder am Ende des Jahres?
Gruß

