Zu versteuerndes Einkommen 12 000 Euro, Grenzsteuersatz = 21,3 %, effektiver Steuersatz = 5,9 %. Was zu bezahlen ist?
Gruß
Mattes
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#1 Mon Jun 28, 2010 6:49 pm
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Zu versteuerndes Einkommen 12 000 Euro, Grenzsteuersatz = 21,3 %, effektiver Steuersatz = 5,9 %. Was zu bezahlen ist? Gruß Mattes |
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#2 Fri Jul 02, 2010 6:36 pm
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Moderator
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Scherz beiseite - bei einem Gewinn von 12.500 EUR ergibt sich, nach Abzug von Sonderausgaben, kein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 EUR. Haben Sie noch andere Einkünfte? Wie hoch sind Ihre privaten Versicherungsbeiträge (insbesondere Krankenversicherung)? Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder? und und und - ganz so einfach lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten. Wenn Sie aber schon die Steuersätze errechnet haben, wo ist dann das Problem die Steuer selbst zu berechnen? 12.000 EUR x 5,9 % = 708 EUR + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Sun Jul 04, 2010 2:47 pm
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guter SpruchKeine Kinder, Ledig, keine Einkünfte mehr. Ich habe schon meine Sozialbeiträge (meine Krankenkasse gesetzlich 14,9%) und alle andere Kosten wie bei http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29 (Ermittlung der individuellen Steuerlast) abgezogen. Ich bin hier nicht sicher, ob zu Sonderausgaben (für Einzelfirma), keine Angestellte – diese Beiträge, die für mich sind gehören? Ich habe eine Info gefunden, dass es private Sache ist und man es nicht berücksichtigen darf ? |
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#4 Sun Jul 04, 2010 4:52 pm
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Moderator
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also wenn Sie bei einem Gewinn von 12.500 EUR 14,9 % Krankenversicherungsbeitrag + 2,2 % Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, dann macht dies zusammen rund 2.100 EUR. Unterstellt, dass Sie keine weiteren privaten Versicherungsbeiträge haben (Unfallversicherung, Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen, Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung), dann sind diese 2.100 EUR auch steuerlich abzugsfähig. Nach Abzug dieser Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von "nur" noch 10.400 EUR. Daraus ergbit sich eine Einkommensteuerfestsetzung von 387 EUR. Zum Schluss noch ein Hinweis
Solch einer Info sollten Sie NIE trauen, dafür gibt es Fachleute, also besser direkt zum Steuerberater. Übrigens, Einkommensteuer ist auch eine Privatsache, und um diese zu ermitteln dürfen eben auch andere Privatsachen berücksichtigt werden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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