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Betriebsausgaben


Fahrtkosten zwischen Betriebsstätte und Wohnung, Steuererklärung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jul 2010
Beiträge: 4

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe auch gleich ne Frage :oops:
Ich bin gerade dabei, unsere Steuererklärung fertig zu machen.
Meine E/Ü ist bereits fertig.

Ich nutze unseren Privaten PKW für die tägliche Fahrt in meinen Laden, einfache Strecke sind 14 km. Leider habe ich die Tankbelege nicht gesammelt und ein Fahrtenbuch führe ich auch nicht, da das Auto ja nicht im Betriebsvermögen ist.

Nun ist die Frage, wo ich diese Fahrten zur Arbeitsstätte eintragen muss. Muss die Pauschale von 0,30 € / km mit in die E/Ü mit rein, oder gebe ich das so an, wie ein normaler Arbeitnehmer?
Ich mache die Steuererklärung mit Wiso. Momentan habe ich die Pauschale in der E/Ü drin unter Zeile 37a ( Abziehbare Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte), da Wiso rumzickt, wenn ich das woanders angebe, weil ich ja kein Arbeitnehmer bin und somit auch nicht in die Arbeit fahren kann. :?
Werden dann nur die einfachen km angesetzt, oder auch der Rückweg?

Ich habe zwar nen Steuerberater, aber ich möchte recht viel vorarbeiten, bevor er die Steuererklärung nochmal kontrolliert. Sonst wirds einfach zu teuer. :oops:
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
Ich habe zwar nen Steuerberater, aber ich möchte recht viel vorarbeiten, bevor er die Steuererklärung nochmal kontrolliert. Sonst wirds einfach zu teuer.

Also, dies kann ich als Steuerberater so nicht unkommentiert stehen lassen.
Kurzantwort: "Teuer - aber gut".
Wobei das Wort "teuer" doch wohl sehr relativ ist. Zumal man auch beachten sollte, dass der überwiegende Teil der Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähig ist. Und wenn man nun mal etwas nicht weis, dann braucht man halt einen Fachmann - und der kostet nunmal Geld. WISO kann und will keine fachkundige persönliche Beratung ersetzen.

Nichtsdestotrotz - ohne das Honorar des Kollegen schmälern zu wollen - die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer, sind natürlich in die Anlage EÜR einzutragen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Jul 2010
Beiträge: 4

Danke Kexel, also hab ich das richtig eingetragen?

Naja, 110 € für die Stunde zzgl. Umsatzsteuer ist schon teuer wie ich finde, aber ich hoffe, es lohnt sich.
Unsere Nachzahlung ist auch nicht so gering.. :'(
Mitglied
Registriert: Jul 2010
Beiträge: 4

Achso, noch ne Frage.
Geb ich die einfachen Kilometer an, oder auch die Rückfahrt?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

der Studenlohn, bei Gebührenabrechnung nach der sogenannten Zeitgebühr, beträgt nach der Steuerberatergebührenverordnung (§ 13 StBGebV) maximal 92,00 EUR. Für eine höhere Gebühr bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit dem Mandanten.

Zitat
von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer

= einfache Strecke, also nur Hinfahrt ohne Rückfahrt
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Jul 2010
Beiträge: 4

vielen Dank...

dann hoffe ich mal, daß sich die Steuerberaterin lohnt.. :?

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