Betriebsausgaben


Ablüftung - aktivieren???

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jul 2010
Beiträge: 1

hallo liebes forum,

hab im internet bisschen gegoogelt und bin auf euch gestoßen. :)

ich habe eine frage: skr 04, EÜR


in 2008 haben wir eine Ablüftung in die küche (gastronomie) einbauen lassen. mit arbeit und diversem zubehör hat dieses ca 5000 € ausgemacht.
auf die schnelle habe ich es als aufwand gebucht.

beim stöbern im forum kam mir jetzt die frage, ob ich es hätte aktivieren müssen?
bin mir nicht sicher aber ich vermute ja.
abschluß 08 ist schon gemacht. könnte ich dieses denn in 09 nachtragen ?

vielen lieben dank für die mühe

iresan
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
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Hallo,

die Aktivierung erfolgt im Jahr der Anschaffung.

Wenn der direkte Kostenabzug ungünstiger als die Aktivierung und Abschreibung war, so können Sie dies nachträglich für 2008 gegenüber dem Finanzamt korrigieren, ein einfaches Schreiben mit kurzer Erläuterung genügt.

Ob eine Aktivierungspflicht vorliegt oder nicht, hängt davon ab, ob es eine Erstanschaffung oder Ersatzbeschaffung ist und ob die Ablüftung mit den übrigen Küchengeräten (nsbesondere Herd und Friteuse) eine Einheit bildet.
Meines Erachtens sind alle Geräte einzeln zu sehen, so dass für eine Ablüftung immer Aktivierungspflicht besteht. Wenn bereits eine vorhanden war, ist deren Restbuchwert gewinnmindernd auszubuchen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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