Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Wed Jul 28, 2010 12:26 pm
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#2 Wed Jul 28, 2010 5:50 pm
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Moderator
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im Inland (Deutschland) ist nur deutsche Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugsfähig. Ausländische Vorsteuer wird in der Regel zusammen mit dem Nettobetrag in voller Höhe auf das Kostenkonto gebucht. Für ausländische Vorsteuer kann ggf. ein gesonderter Erstattungsantrag (Vorsteuervergütungsverfahren) beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden, weitere Infos unter anderem hier http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001_CC/004b_Umsatzsteuer/021_Inlaendische/index.php oder auch hier -Stichwort: Vergütung von Vorsteuern- http://www.steuerlex24.de/steuernplusberatung/informationen_steuerlexikon/ _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Wed Jul 28, 2010 8:20 pm
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Mitglied
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#4 Fri Jul 30, 2010 6:44 pm
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Moderator
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Sie sollten erst mal recherchieren ab welcher Summe und für welche Art Kosten überhaupt ein Antrag gestellt werden kann. Für Kraftstoffkosten zum Beispiel gibt es in vielen Länder keine Vorsteuervergütung. Eine passende Internetseite oder Tabelle habe ich gerade nicht zur Hand - wird ggf. nachgereicht. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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