Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Thu Jul 29, 2010 3:57 pm
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Mitglied
Registriert: Jul 2010
Beiträge: 4
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#2 Fri Jul 30, 2010 6:41 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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ja, Renten zählen zu den sonstigen (steuerpflichtigen) Einkünften. Allerdings wird die Rente nicht in voller Höhe der Besteuerung unterworfen. Der Besteuerungsanteil bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns - siehe Tabelle in § 22 Einkommensteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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