wenn bei Werbeaktionen relativ hohe Portokosten entstehen, werden diese dann der Werbeaktion zugeordnet und damit über Werbungskosten gebucht ?
VG Chrissi
Moderatoren: Torsten.
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#1 Thu Aug 05, 2010 3:12 pm
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Beiträge: 4
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wenn bei Werbeaktionen relativ hohe Portokosten entstehen, werden diese dann der Werbeaktion zugeordnet und damit über Werbungskosten gebucht ? VG Chrissi |
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#2 Thu Aug 05, 2010 4:43 pm
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Moderator
![]() Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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"Wenn beim Kartoffelschälen viel Abfall anfällt, kommt der dann in den Kücheneimer oder dirket in die große Tonne?" Soll bedeuten - es ist egal wo Sie die Portokosten hinbuchen, Hauptsache Sie buchen sie als Betriebsausgaben. Wenn Sie gerne am Ende eines Jahres sehen wollen, wie viel die Werbung tatsächlich insgesamt gekostet hat, dann gehören die Werbeporti auf Werbung. Wenn Sie aber wissen wollen wie viel Sie für Porti insgesamt ausgegeben haben, egal wofür, dann gehört das Werbeporti auf Portokosten. Es gibt keine steuerlichen Vorschriften über die Zuordnung. Lediglich die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung (bei entsprechender Gewinnermittlungsart) möchte eine Zuordnung (= Portokosten), für die es allerdings keine Rechtsgrundlage gibt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Thu Aug 05, 2010 5:46 pm
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VG |
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#4 Wed Mar 30, 2011 2:55 pm
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_______________ Ich bin alles andere als Reich! Ein Wirtschaftsbaron sein, das wäre toll! |
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