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Betriebsausgaben


IHK-Beitrag als Betriebsausgabe mindert sich selbst?

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Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 1

Hallo Forum!
Eine vielleicht etwas doofe Frage, aber es interessiert mich nun mal:
Laut IHK-Seite ist der IHK-Beitrag Betriebsausgabe. Damit mindert er den Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag wiederum ist aber Berechnungsgrundlage u.a. des IHK-Beitrags. Womit ich wieder von vorne anfange. In Mathe auch als Rekursion bekannt...
Ist das so richtig? Dann wäre das eine echt dämliche Berechnungvorschrift...
Gruß,
Achim
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

vom Prinzip her haben Sie Recht, aber vielleicht kommt man da, wo Mathematiker ein Drama draus machen, auch mit einfachem Rechnen weiter!?

Also Praktikerlösung:

Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgabe (einschließlich IHK-Beitrags-Vorauszahlungen) gleich Gewinn

Gewinn + gewerbesteuerliche Hinzurechnungen - gewerbesteuerliche Kürzungen = Gewerbeertrag

Gewerbeertrag = Bemessungsgrundlage für tatsächlichen IHK-Beitrag
(IHK-Beitrag nach den individuellen Vorgaben der jeweiligen IHK berechnen)

Differenz zwischen tatsächlichen IHK-Beitrag und Beitrags-Vorauszahlungen als Betriebsausgabe gegen Sonstige Rückstellungen buchen und fertig.

Eine sich bei der endgültigen Beitrags-Veranlagung möglicherweise ergebende verhältnismäßig kleinere Beitrags-Differenz einfach im aktuellen Geschäftsjahr als Betriebsausgabe buchen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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