Hallo,
vom Prinzip her haben Sie Recht, aber vielleicht kommt man da, wo Mathematiker ein Drama draus machen, auch mit einfachem Rechnen weiter!?
Also Praktikerlösung:
Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgabe (einschließlich IHK-Beitrags-Vorauszahlungen) gleich Gewinn
Gewinn + gewerbesteuerliche Hinzurechnungen - gewerbesteuerliche Kürzungen = Gewerbeertrag
Gewerbeertrag = Bemessungsgrundlage für tatsächlichen IHK-Beitrag
(IHK-Beitrag nach den individuellen Vorgaben der jeweiligen IHK berechnen)
Differenz zwischen tatsächlichen IHK-Beitrag und Beitrags-Vorauszahlungen als Betriebsausgabe gegen Sonstige Rückstellungen buchen und fertig.
Eine sich bei der endgültigen Beitrags-Veranlagung möglicherweise ergebende verhältnismäßig kleinere Beitrags-Differenz einfach im aktuellen Geschäftsjahr als Betriebsausgabe buchen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.