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Betriebsausgaben


Kleinunternehmerregelung

Moderatoren: Torsten.

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Beiträge: 3

Hallo,

auch wenn folgende Fragen wahrscheinlich schon tausend mal gestellt wurden, so würde ich mich riesig über ein paar Antworten freuen, da irgend eine Kleinigkeit ja immer anders als bei anderen sein kann ;-).

Also, ich bin Dipl.-Psych. und arbeite seit 2006 freiberuflich und ausschließlich als Verhaltenstrainerin und Coach. Bis 2008 konnte ich die Kleinunternehmerregelung nutzen und habe jetzt bei meiner EÜR für 2009 einen Umsatz (also ohne irgendwelche Abzüge wie Krankenkasse & Co) von etwas über 23.000€. D
Da ich damit nicht mehr unter die KU-Regelung falle, interessieren mich die konkreten Konsequenzen. Was passiert also konkret, nachdem ich die EÜR & Co beim Finanzamt abgegeben habe? Wozu werde ich dann zukünftig aufgefordert und welche "neuen" Abgaben kommen auf mich zu?

Da ich als Kopfarbeiter ;-) nur minimale und kaum lohnenswerte Betriebsausgaben habe, möchte ich möglichst auch zukünftig keine MWst. in meinen Rechnungen ausschreiben und diese Umsatzvorsteuer (oder so) umgehen. Ist das überhaupt möglich? Muss ich nun auch ein Gewerbe anmelden? Wie Ihr seht, fange ich bei diesem Thema jedes Jahr wissenstechnisch bei Null an ...

Weiterhin habe ich noch ziemliche Kosten im Monat wie eben Krankenkassenbeiträge von 234€, Abzahlung Studentenkredit von 175€ und BaföG-Abzahlung von 105€? Hat das keinen Einfluss auf die KU-Regelung bzgl. Umsatzminderung? Schließlich sind das keine Spaßkosten.

Und eine Frage noch ... Ich arbeite für sozialpsychiatrische Dienste und Bildungsträger, die grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sind. Wie rechne ich dann da zukünftig ab? Und wenn ich Privatklienten habe, was dann? Muss ich dann bei der nächsten EÜR (oder fällt die dann für 2010 weg?) splitten zw. Rechnungen mit und Rechnungen ohne MWst.?

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten im Voraus.

Gruß

Mila
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und ich noch Mal, irgendwie hab ich wieder Mal gelesen, dass wenn der Umsatz in 2008 unter 17.500 EUR und der Umsatz 2010 unter 50.000 EUR liegt, dann bin ich auch noch 2010 Kleinunternehmer. Also 2008 waren es 16.200€ und 2009 etwas über 23.000€ .... bin ich nun noch Kleinunternehmer oder nicht?
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Beiträge: 3

Mila76 schrieb
und ich noch Mal, irgendwie hab ich wieder Mal gelesen, dass wenn der Umsatz in 2008 unter 17.500 EUR und der Umsatz 2010 unter 50.000 EUR liegt, dann bin ich auch noch 2010 Kleinunternehmer. Also 2008 waren es 16.200€ und 2009 etwas über 23.000€ .... bin ich nun noch Kleinunternehmer oder nicht?
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versuchen Sie es mal hier

http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mila76 schrieb
Wozu werde ich dann zukünftig aufgefordert ...?


Eine Aufforderung durch das FA gibt es nicht. Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, ist man Kleinunternehmer. Liegen sie nicht vor, ist man kein Kleinunternehmer. Da nach Ihren Angaben die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, da der Vorjahresumsatz > 17,5k war, sind Sie kein KU mehr.

Bitte beachten Sie auch § 19 (3) UStG. Dort wird bestimmt, welche Umsätze zur Bestimmung der Umsatzgrenze herangezogen werden und welche nicht. Bei Ihrem Berufsbild kann es durchaus möglich sein, dass einige Umsätze aus dem "Gesamtumsatz" herausfallen, namentlich die nach § 4 Nr. 11 bis 28 UStG steuerfreien Umsätze.
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Roland Ecke
Steuerberater
Berlin

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