Moderatoren: Torsten.
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#1 Wed Aug 18, 2010 11:39 am
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#2 Thu Aug 19, 2010 11:55 am
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Moderator
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Kleinunternehmergrenze = Gesamtumsatz, vereinfacht = Einnahmen _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#3 Thu May 12, 2011 2:16 pm
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Mitglied
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Beiträge: 14
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Zählen zu dem Umsatz der für diese Regelung maßgeblich ist, auch Privatentnahmen wie z.B. Privatnutzung des betrieblichen Telefons etc. dazu? Oder nur die Einnahmen die man tatsächlich von den Kunden erhalten hat? |
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#4 Sun May 15, 2011 12:33 pm
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Moderator
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Ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#5 Sun May 15, 2011 4:36 pm
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Mitglied
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Beiträge: 14
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Da ich meine Geschäftsräume anteilig auch privat nutze, habe ich zwei Möglichkeiten: 1. Ich bezahle Miete, Strom, Gas und Internet vom Privatkonto, schreibe zu dem jeweiligen Beleg eine Aufstellung welcher Anteil privat und betrieblich ist, und buche nur den betrieblichen Anteil als Betriebausgabe und Privateinlage. 2. Ich bezahle Miete, Strom, Gas und Internet vom Geschäftskonto, schreibe zu dem jeweiligen Beleg eine Aufstellung welcher Anteil privat und betrieblich ist, buche den Gesamtbetrag als Betriebausgabe und den privaten Anteil als Nutzungsentnahme. Der Gewinn wird davon nicht beeinflusst, aber bei 2. wäre der Umsatz höher und das ist evtl. entscheidend dafür, ob ich Kleinunternehmer bin oder nicht. Ist Möglichkeit 1 trotzdem erlaubt oder wäre das dann Steuerhinterziehung? Und falls es erlaubt ist: ist für die Entscheidung, welche Möglichkeit ich anwenden kann, relevant von welchem Konto das Geld dafür abgebucht wird? |
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#6 Sun May 15, 2011 6:58 pm
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Moderator
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Missverständnis!? Zum Gesamtumsatz zur Klärung der umsatzsteuerlichen Grenze von 17.500 EUR zählen keine "normalen" Privatentnahmen, nur umsatzsteuerpflichtige Nutzungsentnahmen (PKW-Nutzungen, Telefon-Nutzung, Warenentnahmen). Bei einer anteiligen privaten Nutzung von Geschäftsräumen hingegen wird nur der betriebliche Anteil als Betriebsausgaben gebucht (z. B. nur 75 %), der private Kostenanteil (im Beispiel 25 %) stellt keine Nutzungsentnahme dar, sondern wird direkt auf Konto Privatentnahmen gebucht. Dieser Privatanteil hat somit keine Auswirkungen auf die 17.500 EUR Kleinunternehmergrenze. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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#7 Sun May 15, 2011 7:15 pm
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Registriert: Feb 2011
Beiträge: 14
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#8 Sun May 15, 2011 7:16 pm
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Moderator
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ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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