Bei meiner Steuererklärung für 2008 konnte ich mein Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben geltend machen, da es "kein separater Raum und nur über das Wohnzimmer erreichbar" ist. Für 2009 habe ich es deshalb nicht beantragt, überlege aber, es zur bereits erfolgten Steuererklärung nachzuholen, falls Aussicht auf Erfolg besteht.
Als Freiberufler benutze ich das Zimmer überwiegend für die Arbeit. Es wird durch eine Schiebetür vom Wohnzimmer abgetrennt. Wer weiß Rat ... besten Dank im Voraus für fundierte Beiträge!

