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Betriebsausgaben


Nicht separates Arbeitszimmer absetzbar?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Aug 2010
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Ist mein Arbeitszimmer nach den neuesten Steuergesetzgebung absetzbar, obwohl es vom Flur aus keinen separaten Eingang hat?

Bei meiner Steuererklärung für 2008 konnte ich mein Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben geltend machen, da es "kein separater Raum und nur über das Wohnzimmer erreichbar" ist. Für 2009 habe ich es deshalb nicht beantragt, überlege aber, es zur bereits erfolgten Steuererklärung nachzuholen, falls Aussicht auf Erfolg besteht.

Als Freiberufler benutze ich das Zimmer überwiegend für die Arbeit. Es wird durch eine Schiebetür vom Wohnzimmer abgetrennt. Wer weiß Rat ... besten Dank im Voraus für fundierte Beiträge!
Moderator
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Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

zu den räumlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung gehört, dass das Arbeitszimmer von den privat genutzten Räumen getrennt ist. Von wo aus der Zugang besteht, spielt dabei keine Rolle. Ein abgeschlossener bzw. abschließbarer Raum genügt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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