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Betriebsausgaben


Umsatzsteuer und Kleinunternehmen

Moderatoren: Torsten.

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Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 10

Hallo,
leider habe ich einen Fehler gemacht und nach dem ich 9 Monate Kleinunternehmerin war, habe ich mich Ende 2009 USt-pflichtig erklärt.
Leider hat mir keiner gesagt, dass ich dann auch für die ersten 9 Monate USt. abführen muss. :(
So habe ich mein USt-Bescheid bekommen und riesen Schreck bekommen. Das FA will Geld von mir. Jetzt soll ich Einspruch einlegen und eine neue Steuermeldung machen.
Mein Problem ist, ich weiß es nicht richtig wie ich die das machen soll.

Ich habe 1.500 € in der Zeit verdient. In der Rechnungen waren keine MwSt. ausgewiesen.

Rechne ich die Umsatzsteuer wie folgt aus?

Möglichkeit 1: 1.260,50 (Netto) + 239,50 (MwSt) = 1.500 € (Brutto) <- den Betrag habe ich auch tatsächlich eigenommen

Oder muss ich jetzt aus meiner eigenen Tasch darauf bezahlen?
Möglichkeit 2: 1.500,00 (Netto) + 285,00 (MwSt) = 1.785 € (Brutto)

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, denn im Moment kann ich mir keinen Steuerberater leisten.
Vielen Dank im Voraus.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

so ist es richtig
Zitat
Möglichkeit 1: 1.260,50 (Netto) + 239,50 (MwSt) = 1.500 € (Brutto) <- den Betrag habe ich auch tatsächlich eigenommen


Sofern Sie keine Umsatzsteuer offen in Ihren Rechnungen ausgewiesen haben, können Sie aber Ihre Option zur Regelbesteuerung wieder zurücknehmen:

Zitat
§ 19 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz
1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. 2Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. 3Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. 4Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 10

Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen. :D

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