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Betriebsausgaben


Ein paar Fragen: Umsatzsteuererklärung, Eigenbeleg, usw.

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Registriert: Sep 2010
Beiträge: 6

Hallo liebes Forum :-)

Ich habe gerade dieses Forum entdeckt und bin ganz begeistert über die Antworten die hier schon vorhanden sind auf die vielen Fragen, da kann man sich schon einiges rauslesen. Trotzdem bin ich mir bei vielen Sachen noch unsicher und habe auch noch einige Fragen.

Kurz zu meiner Situation: ich verkaufe Dvds und Playstation Spiele und sonstige Videospiele, ausschliesslich gebrauchte Artikel, ich kaufe bei Privat und verkaufe an Privat. Meine Einkaufsquellen sind Flohmärkte, Ebay, Zeitungsannoncen. Alles ohne Rechnung, der Kauf auf Flohmärkten macht etwa 50% meines Einkaufes aus, und die Verkäufer wollen mir keine Quittung ausstellen (habe Quittungsblock immer dabei), aber es dauert ihnen zu lange, zu umständlich oder sie wollen einfach Ihren Namen nicht angeben. Stichwort Eigenbeleg habe ich weiter unten noch eine Frage formuliert. Mein Umsatz liegt nun über 17500. Ich wende jetzt die Differenzbesteuerung an.

Frage 1) eine Frage zur EÜR/Umsatzsteuerermittlung
nehmen wir mal an ich hätte 25000 Euro Umsatz. Kann ich den Nettoerlös ausrechnen und diesen Wert als Grundlage für die Differenzberechnung nehmen? Würde dann so aussehen

Einnahmen aus Verkäufen:
21008 € netto
3992 € 19% ust
25000 €

ich würde dann 21008€ nehmen und mit den Wareneinkauf gegenrechnen, richtig?

Frage 2) kann ich zu dem Wareneinkauf auch die Kosten für die Warenabgabe (Versandumschläge, Austauschhüllen, z.B. wenn eine Hülle kaputt ist) dazu rechnen?
Z.B.
13000 Euro Wareneinkauf
-------
500 Euro Kosten der Warenabgabe
95 € Vorsteuer
--------
405 € netto

Dann also 21.008 € - 13.405 € = 7.603 € wäre dann der Wert der bei Zeile 33 im Umsatzsteuererklärung-Formular eingetragen wird?

Frage 3) Thema Eigenbeleg. Muss ich für jeden einzelnen Kauf einen Beleg ausstellen? Es kommt vor das ich auf dem Flohmarkt bin und bei Verkäufer 1 nur 2 Artikel kaufe, bei Verkäufer 2 vielleicht 10 Artikel, bei Verkäufer 3 40 Artikel usw., am Ende habe ich vielleicht bei 20 verschiedenen Verkäufern eingekauft. Reicht es auch aus wenn ich am Ende einfach schreibe: Gesamt xx Artikel für xx Euro erworben auf dem Flohmarkt (Ort, Datum)?

Frage 4) Arbeitszimmer. Ich besitze Wohneingentum und benutzte 1 Raum (ca. 15% der Gesamtfläche) als Arbeitszimmer. Kann ich da anteilig Heizkosten,Müllabfuhr,Grundsteuer, usw. anrechnen oder muss ich befürchten das mir diese 15% zu Betriebseigentum deklariert werden und bei Verkauf der Immoblie versteuert werden müssen?

Frage 5) Rechnung. Wenn ich schreibe:“mein Umsatz unterliegt der Differenzbesteuerung“ brauche ich selbst keine Mwst in meinen Rechnungen ausweisen, oder?

Frage 6) Buchführung. So wie ich es verstanden habe brauche ich bei meinen Umsätzen keine Buchführung machen. Bisher schreibe ich alles in eine einfache excel-Tabelle. Bei Ausgaben schreibe ich Datum, Betrag, Ob vom Konto oder Bar bezahlt, Art der Ausgabe (bei Kauf von Büromaterial, Versandmaterial usw. liste ich die Vorsteuer extra auf, das ist zusammen gerechnet ja am Ende der Betrag den ich im Umsatzsteruererklärung Formular in Zeile 62 eintrage, richtig?). Die Liste drucke ich am Ende des Monats aus und hefte dann die ganzen Belege dran. Bei Einnahmen dasselbe, eine einfache Tabelle, wird ausgedruckt und die Kontobelege dazu geheftet. Reicht das aus?

Frage 7) Ich habe gelesen das bei der Gesamtdifferenzbesteuerung maximal 500 Euro pro Artikel für Wareneinkauf gilt, jetzt habe ich manchmal auch Sammlungen die über 500 Euro liegen. Wenn ich z.B. 300 Dvds für 900 Euro kaufe, da hätte ich ja einen Schnittpreis von 3,- Euro pro Stck. oder wird das als Gesamtes angesehen, also 900,- € , und was passiert dann?
Kann ich das umgehen indem ich dem Verkäufer einfach 2x 450 Euro überweise?

Jetzt ist mein Beitrag doch recht lang geworden, ich hoffe es macht sich jemand die Mühe das durch zu lesen. Ich denke die Antworten könnten in den meisten Fällen auch erheblich kürzer ausfallen ;-) meistens reicht wohl ein Ja/Nein mit kurzer Begründung. Schon mal vielen Dank im voraus.

Viele Grüsse

Thomas
Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo,

fangen wir mal der Reihe nach an

Zitat
Frage 1) eine Frage zur EÜR/Umsatzsteuerermittlung

Differenzbesteuerung bedeutet, dass nur die Differenz besteuert wird.
Also, Verkaufserlös 25.000 EUR abzüglich Wareneinkauf 15.000 EUR ergibt Differenz von 10.000 EUR. Daraus errechnet sich ein Nettowert von 8.403,36 EUR (: 1,19) und eine Umsatzsteuer 19 % von 1.596,64 EUR.

Zitat
Frage 2) kann ich zu dem Wareneinkauf auch die Kosten für die Warenabgabe (Versandumschläge, Austauschhüllen, z.B. wenn eine Hülle kaputt ist) dazu rechnen?

Meines Erachtens nein, da es sich um Nebenkosten handet, die nicht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallen. Hier besteht aber ein Recht zum Vorsteuerabzug.

Zitat
Frage 3) Thema Eigenbeleg. Muss ich für jeden einzelnen Kauf einen Beleg ausstellen?

Der Glaube versetzt zwar bekanntlich Berge, aber ob man damit auch das Finanzamt überzeugen kann dürfte fraglich sein.
Soll bedeuten, Betriebsausgaben sind nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Je detaillierter die Aufzeichnungen, je glaubhafter.

Zitat
Frage 4) Arbeitszimmer. Ich besitze Wohneingentum und benutzte 1 Raum (ca. 15% der Gesamtfläche) als Arbeitszimmer.

Abzugsfähigkeit dürfte gegeben sein. Bedenken sind berechtigt - mehr unter folgendem Beitrag http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-post1805.html#post1805

Zitat
Frage 5) Rechnung. Wenn ich schreibe:“mein Umsatz unterliegt der Differenzbesteuerung“ brauche ich selbst keine Mwst in meinen Rechnungen ausweisen, oder?

Ja

Zitat
Frage 6) Buchführung. So wie ich es verstanden habe brauche ich bei meinen Umsätzen keine Buchführung machen.

Ja, wenn Umsatz kleiner 500.000 EUR und Gewinn kleiner 50.000 EUR.

Zitat
Frage 7) Ich habe gelesen das bei der Gesamtdifferenzbesteuerung maximal 500 Euro pro Artikel für Wareneinkauf gilt

R 276 a Absatz 12 Satz 6 Umsatzsteuer-Richtlinien
"Wendet der Wiederverkäufer für eine Mehrheit von Gegenständen oder für Sachgesamtheiten einen Gesamteinkaufspreis auf (z. B. beim Kauf von Sammlungen oder Nachlässen) und werden die Gegenstände üblicherweise später einzeln verkauft, kann wie folgt verfahren werden:
1. Beträgt der Gesamteinkaufspreis bis zu 500 EUR, kann aus Vereinfachungsgründen von der Ermittlung der auf die einzelnen Gegenstände entfallenden Einkaufspreise abgesehen werden.

2. 1Übersteigt der Gesamteinkaufspreis den Betrag von 500 EUR, ist der auf die einzelnen Gegenstände entfallende Einkaufspreis grundsätzlich im Wege sachgerechter Schätzung zu ermitteln. 2Die Schätzung kann auf wertbestimmende Einzelgegenstände so lange beschränkt werden, bis der Gesamtbetrag für die restlichen Gegenstände 500 EUR oder weniger beträgt.

Beispiel:
1Der Antiquitätenhändler A kauft eine Wohnungseinrichtung für 3 000 EUR. 2Dabei ist er insbesondere an einer antiken Truhe (geschätzter anteiliger Einkaufspreis 1 500 EUR) und einem Weichholzschrank (Schätzpreis 800 EUR) interessiert. 3Die restlichen Einrichtungsgegenstände, zu denen ein Fernsehgerät (Schätzpreis 250 EUR) gehört, will er an einen Trödelhändler verkaufen.
4A muss beim Weiterverkauf der Truhe und des Weichholzschranks die Bemessungsgrundlage nach der Einzeldifferenz ermitteln. 5Das Fernsehgerät hat er den Gegenständen zuzuordnen, für die die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz ermittelt wird. 6Das Gleiche gilt für die restlichen Einrichtungsgegenstände. 7Da ihr Anteil am Gesamtpreis 450 EUR beträgt, kann von einer Ermittlung der auf die einzelnen Gegenstände entfallenden Einkaufspreise abgesehen werden."


Zitat
Jetzt ist mein Beitrag doch recht lang geworden, ich hoffe es macht sich jemand die Mühe das durch zu lesen.

Ja, es hat sich jemand die Mühe gemacht und jetzt sind meine Antworten doch recht lang geworden.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Sep 2010
Beiträge: 6

Danke !! :)

das hat mir sehr geholfen.

Viele Grüsse

Thomas

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