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Betriebsausgaben


Bewirtungskosten Firmenjubiläum

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 1

Hallo,
wie sind die Bewirtungskosten bei einem 5-jährigem Firmenjubiläum zu verbuchen?
Geschäftsfreunde und Ehepartner 70/30%
Inhaber 70/30%
Arbeitnehmer 100% - stellt das bei dem AN Gehalt dar?
VSt ist klar - generell 100%

Mit freundlichen Grüßen
bibupower
« Zuletzt durch Torsten am Thu Jul 19, 2007 12:42 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

da die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass erfolgte, zur Festigung der Geschäftsbeziehungen, Gewinnung neuer Kundern und Abschluss möglicher neuer Verträge, sind die Kosten, auch die der Arbeitnehmer, insgesamt als Bewirtungskosten gesondert zu buchen. Die Gesamtkosten sind - unter Beachtung der Aufzeichnungsvorschriftten - (netto) zu 70 % steuerlich abzugsfähig.

Für die teilnehmenden Arbeitnehmer liegt kein Lohnzufluss (kein Gehalt) vor.

Weitere Infos unter http://www.betriebsausgabe.de/bewirtungskosten-7.html


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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