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Betriebsausgaben


Getränke im Büro

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2

Wie können Getränke, die für ein Freiberufler-Büro gekauft werden und dort für Mitarbeiter und Besucher (Kunden) zur Verfügung stehen steuerlich in Ansatz gebracht werden?

Vielen Dank!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Getränke für's Büro (Mitarbeiter und/oder Geschäftsfreunde) sind als Sonstige Personalkosten oder Repräsentationskosten in voller Höhe (ohne die Kürzung bei Bewirtungskosten um 30 %) als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, ist diese ebenfalls abzugsfähig.
Ordnungsgemäße Rechnungen/Quittungen vorausgesetzt.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2

Nehmen wir an, in dem besagten Büro arbeiten die beiden Inhaber/Gesellschafter, ebenfalls zwei Angestellte und pro Tag kommt durchschnittlich ein Besucher/Geschäftspartner. Wird das Finanzamt bei dann bei zwei Fünftel "Eigenbedarf" der Inhaber diese Kosten als Personalkosten bzw. Repräsentationskosten noch bejahen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

in der Regel gibt es auch bei der von Ihnen geschilderten Konstellation keine Probleme bei der steuerlichen Anerkennung.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Machen wir übrigens auch so.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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