Betriebsausgaben


Online-Rechnungen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Guten Tag,

ich erhalte viele Rechnungen online im "PDF"-Fomat.
Allerdings ohne Signatur.

Ist der Vorsteuerabzug berechtigt?


Ich drucke die Rechnungen mit einem "Farb"-Drucker aus und archiviere in herkömmlicher Weise.

Wie stellt das FA im Falle einer Betriebsprüfung überhaupt fest, dass es sich bei einer ausgedruckten Online-Rechnung um eine Online-Rechnung handelt und nicht um eine Rechnung, die postalisch versandt wurde?
Moderator
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Hallo,

bei Rechnungen im PDF-Format ohne digitale Signatur besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Nach einer aktuellen Gesetzesvorlage könnte sich dies aber vielleicht ab 2011 ändern.

Ob eine Rechnung online per PDF oder in Papierform per Brief- oder Paketpost zugegangen ist, lässt sich in der Regel an der Rechnung selbst (z. B. Papierqualität; keine Knickfalten; unsauberer Farbdruck, da kein gedruckter Briefbogen, sondern nur mittels Tintenstrahldrucker gedruckt) oder an der Internetseite des Lieferanten, wenn dort z. B. vermerkt ist "Rechnung per PDF", feststellen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Beiträge: 71

Aber kann man Online-Rechnungen als Belege benutzen um Betriebsausgaben absetzen zu können?
(Ohne Vorsteuerabzug berücksichtigen zu müssen)
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
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...

ja, ertragsteuerlich (Einkommensteuer) reichen PDF-Rechnungen (in Verbindung mit der Zahlung) in der Regel aus, um den Betriebsausgabenabzug glaubhaft zu machen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Beiträge: 71

Vielen Dank...

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