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Abschreibung Drucker in EÜR 2010

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Vielen Dank für die letzte Antwort über Abschreibung PC von 2008 in der EÜR von 2010 Herr Kexel, habe aber noch eine Frage:
Anschaffung Drucker in 2010, wollte ihn mit über den PC von 2008 abschreiben aber wo trage ich das in der EÜR 2010 ein? Ich weiß, daß ich mich ziemlich blöd anstelle
Moderator
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wenn man keine Ahnung hat, dann fragt man halt jemanden der sich damit auskennt - kein Problem.
Allerdings sind die Antworten hier im Forum alle unverbindlich und ohne Haftungsgarantie. Dies bekommen Sie nur direkt bei einem Steuerberater.

Ein Drucker, sofern kein Multifunktionsgerät (ohne Kopierfunktion), ist zwar ein selbständig bewertbares, aber kein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut, also kein GWG.
Also separate Aktivierung, nicht mit PC, und Abschreibung über drei Jahre.
Anlage EÜR - Zeile 28 "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter".

Wenn Multifunktionsgerät, dann GWG-Regelungen beachten.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
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Beiträge: 13

Herr Kexel in der Schritt für Schritt Anleitung steht aber bei Anlageverzeichnis Teil2 das bei den bewegl. Wirtschaftgütern nur solche über 1000,00 € einzutragen sind???
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
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ab 2010 besteht ein Wahlrecht
- entweder Sofortabzug bis 150 EUR, GWG über 150 EUR bis 410 EUR und normale Abschreibung über 410 EUR, kein Sammelposten,
- oder - wie bereits 2008 und 2009 - "GWG" bis 150 EUR, Sammelposten >150 EUR <1000 EUR über fünf Jahre abschreiben und normale Abschreibung über 1000 EUR

§ 6 Absätze 2 und 2a Einkommensteuergesetz
http://norm.bverwg.de/jur.php?estg,6
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Beiträge: 26

Eine Vorlage für ein Anlageverzeichnis finden Sie im Gründerlexikon als Download.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl

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